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V O R T R A G S R E I H E

zu Fragen der deutschen und europäischen Verfassung

 

 

Hartz IV verfassungswidrig?

Ein Gesetz auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Richter Jens Petermann aus Gotha erklärt seine Position

Mit von der Partie: Michaele Sojka, die Altenburger Landrätin,
die das Jobcenter im Kreis aufgefordert hat,
die Sanktionspraxis sofort zu beenden.

  • am 07.08.2015
    um 19:30 Uhr
    im Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin,
    im Großer Saal im Hof

Der Eintritt ist frei - eine Spende zur Fortführung der Arbeit ist erwünscht.

 

 

Zum Hintergrund

Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung:

"Endlich: Das Sanktionsregime der Hartz-IV-Gesetze wird in Karlsruhe überprüft.

Das Recht, als Langzeitarbeitsloser eine, wenn auch sehr bescheidene, Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann einem nicht partiell entzogen werden. Das heißt: Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind bedenklich. Es ist deshalb gut, dass das Sozialgericht Gotha einen extremen Fall von Leistungskürzung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegt."

 

Zum Vortrag:

Jens Petermann, der Richter des Sozialgerichtes Gotha, der am 26.05.15 die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat, hält einen Vortrag über die rechtliche Ebene des Geschehens.

 

 

Links zu Jens Petermann:

Wikipedia
Persönlich

 

 

 

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Arbeitsgruppe "GG20"
der
Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.

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