Abschlussbericht Tagung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:


(Ich danke DSB für die Zusendung des Dokuments, RB)
 


E/C.12/DEU/CO/5 – Concluding Observations of the Committee on Economic, Social and Cultural Rights – Germany

(ADVANCE UNEDITED VERSION):
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/E.C.12.DEU.CO.5-ENG.doc


 

Der ganze Bericht in deutscher Sprache >>

Bericht im Tagesspiegel   >>



darin:

No. 19
"Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des Vertragsstaates [Deutschland, DSB] im Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, einschließlich der Auflage für Empfänger von Arbeitslosengeld, jede zumutbare Arbeit‘ anzunehmen, was in der Praxis als nahezu ‚jede Arbeit‘ ausgelegt werden kann, und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann. (Art. 6, 7 und 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosen-unterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten." (Fettdruck von mir, R.B.)


No. 21
"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Berechnung der Grundsicherung bestätigt hat, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsempfängern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. Weiterhin ist der Ausschuss besorgt darüber, dass infolge der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder annähernd 2,5 Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Ferner ist der Ausschuss besorgt darüber, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten 2005 auf 80 % angehoben wurde. (Art. 9, 10)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Regelsätze zu überprüfen und die Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Regelsätze Leistungsempfängern einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Weiterhin fordert der Ausschuss den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Auswirkungen seiner verschiedenen Pläne der sozialen Sicherheit, einschließlich des Kinderbildungspakets von 2011, auf die Kinderarmut fortlaufend zu prüfen. Der Ausschuss empfiehlt außerdem dem Vertragsstaat, seinen Beschluss zur Anhebung des steuerpflichtigen Anteils der Renten zu überdenken.


In diesem Zusammenhang wiederholt der Ausschuss seine 2001 abgegebene Empfehlung, dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Vertragsstaat durchgeführte Sozialreform nicht rückschrittlich die paktgestützten Rechte der Niedriglohngruppen und der benachteiligten und randständigen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt, und verweist den Vertragsstaat auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2007) über das Recht auf soziale Sicherheit."

No. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ein umfassendes Armutsbekämpfungsprogramm anzunehmen und durchzuführen, das die Armutsaspekte berücksichtigt, die in den verschiedenen, von dem Vertragsstaat vorgenommenen Fachanalysen genannt werden. Der Ausschuss empfiehlt, im Rahmen dieser Strategien eine Überprüfung der Höhe der Sozialleistungen vorzunehmen.


Außerdem fordert der Ausschuss die Vertragspartei auf, die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms einzubeziehen und damit den benachteiligten und randständigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine Erklärung über Armut und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (2001)."

 

 

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