14.01.2015:
Die Akte aus der Wiener Landespolizeidirektion ist
da.
Wortlaut der - inzwischen eingestellten (s.
hier >>) - Klage beim österreichischen
Verfassungsschutz wegen
nationalsozialistischer Umtriebe von Ralph Boes:
Die Klägerin gibt zu Protokoll:
"Am Sonntag den 21.09.2014 ging ich zu einem um
11.00 Uhr im Burgkino stattfindenden Vortrag.
Es handelte sich um eine Veranstaltung im Rahmen der
internationalen Woche für ein Grundeinkommen.
Herr Boes war dort Vortragender. Er referierte einen
faschistischen Text zur Arbeit und Situation von Hartz 4 Empfängern in
Deutschland. Er beschuldigte die Sozialämter Deutschlands der
Euthanasie. Er behauptete, dass die Sozialämter keine Fruchtbarkeit
zulassen, Zwangsabtreibungen einleiten. Er sagte dass das Wort Mutter
verboten sei. Er wies darauf hin, dass es eine Fortpflanzungspflicht
beim deutschen Volk gibt. Während dieser Rede erhob Herr Boes zwei Mal
die Hand zum Hitlergruß. Er sprach diesen jedoch nicht aus. Nach dem
2. Mal habe ich ihn angesprochen und gesagt: "Herr Boes das ist in
Österreich verboten". Dann hat er zwar den Arm gesenkt. Als er jedoch
zum 3. Mal die rechte Hand gehoben hatte, bin ich aus dem Saal
gegangen. So wie andere auch. Außerdem möchte ich sagen, dass die
Situation völlig harmlos war, nicht beängstigend.
Es wurde anschließend noch über ausländische Hartz 4
Empfänger gesprochen, aber ich weiß den Inhalt nicht."
Meine
Klarstellung dazu gibt es hier:
Die
Anklage erhebende Zeugin war ca. 20 Minuten im Raum. Danach verließ
Sie mit einem Begleiter die Veranstaltung.
Zu
den Vorwürfen:
1.)
"Er referierte einen faschistischen Text zur Arbeit und
Situation von
Hartz 4 Empfängern in Deutschland."
Liebe Freunde - diese Behauptung hat mich zunächst sehr
überrascht
und erzürnt.
Inzwischen erkläre ich mich
aber
schuldig !
Bei
dem
"faschistischen Text", den ich vorgelesen habe,
handelt es sich um
die Rechtsfolgenbelehrung der Eingliederungsvereinbarung in Hartz IV
>>
2.) "Er beschuldigte die Sozialämter Deutschlands der
Euthanasie"
Wahr ist,
dass ich erzählt habe, dass man in Hartz IV mit dem vollständigen
Entzug der Lebensgrundlagen (Lebensunterhalt, Wohnungsgeld und
Krankenkassengeld) bedroht ist, wenn man nicht bedingungslos
kooperiert.
3.)
"Er
behauptete, dass die Sozialämter keine Fruchtbarkeit zulassen,
Zwangsabtreibungen einleiten."
Wahr
ist, dass ich berichtet habe, was mir eine werdende Mutter in
Bielefeld erzählte: Man habe ihre Schwangerschaft im Jobcenter sehr
missbilligt und ihr empfohlen abzutreiben, damit sie dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehe.
Wahr ist auch, dass ich berichtet habe, was mir eine Mutter am
Bodensee erzählte: Man habe ihr, als sie klagte, dass sie keine Zeit
für eine der unsinnigen Beschäftigungsmaßnahmen habe, weil ihr
Kind andauernd krank sei, gesagt: "Wir können Ihr Kind auch zur
Adoption frei geben - dann sind die für die Maßnahme frei."
4.)
"Er sagte dass das Wort Mutter verboten sei."
Wahr
ist, dass ich sagte, dass es in Hartz IV den Begriff der Mutter nicht
gibt - dass in Hartz IV die Mutter eine "Arbeitssuchende" - und
das Kind ein "Vermittlungshemmnis" ist.
5.)
"Er
wies darauf hin, dass es eine Fortpflanzungspflicht beim deutschen
Volk gibt."
Wahr ist, dass ich gesagt habe, dass es eine
Ungeheuerlichkeit sei, wie man mit den Müttern umgeht und dass man
sich über den Rückgang der Geburten in deutschen Familien daher nicht
zu wundern brauche.
6.)
"Während dieser Rede erhob Herr Boes zwei Mal die Hand
zum Hitlergruß.
Er sprach diesen
jedoch
nicht aus. Nach dem 2. Mal habe ich ihn angesprochen und gesagt: "Herr
Boes das ist in Österreich verboten". Dann hat er zwar den Arm
gesenkt. Als er jedoch zum 3. Mal die rechte Hand gehoben hatte, bin
ich aus dem Saal gegangen. So, wie Andere auch."
Wahr
ist: dass ich den Inhalt des sog. "faschistischen Textes" nicht nur
vorgelesen habe, wie ich niemals etwas nur "vorlese" - sondern
seinen Inhalt und Geist mit zorniger Seele auch
vorgespielt
habe. Welche meiner Gesten die Anklägerin als Hitlergruß interpretiert
hat, kann ich allerdings nicht sagen.
Wahr
ist auch, dass außer dem direkten Begleiter der Anzeigenden sonst
niemand den Raum verlassen hat. Die übrigen Besucher haben
es drei Stunden mit mir ausgehalten.
Inzwischen ist, wie gesagt, die Sache bereinigt und
mir ein Persilschein ausgestellt.
Der österreichische Verfassungsschutz schreibt:
Sehr geehrter Hr. BOES!
Das
Strafverfahren gegen Sie wurde eingestellt, weil nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft Wien kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Inhalt der Anzeige die zum gegenständlichen Strafverfahren führte,
war ein E-Mail eines Zeugen an die NS-Meldestelle in Wien, wonach Sie
im Rahmen eines Vortrages am 21.9.2014 in Wien im Burgkino den
"Hitlergruß" getätigt haben sollen.
Sämtliche Nachforschungen hierzu konnten den Verdacht gegen Sie
nicht erhärten, weshalb das Strafverfahren einzustellen war.
"Überwacht" wurden Sie zu keinem Zeitpunkt.
14.01.2015
Ralph Boes
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