Sehr geehrter Herr S. -
der vorletzte Satz in Ihrem Schreiben
"Wenn Sie allerdings das geltende Recht in ihrer Gesamtheit ablehnen (wovon ich nicht
ausgehe, da Sie ja das Bundesverfassungsgericht als Instanz und damit das Grundgesetz
offensichtlich anerkennen), planen Sie eine Revolution!"
versöhnt mich bedingungslos mit allem, was Sie vorher geschrieben haben.
:-)
Tatsächlich sind die Gerichtsprozesse das Vorspiel einer Revolution:
http://artikel20gg.de/index1-Projekt.htm
Unseren "Rechtsstaat" habe ich längst abgeschrieben
http://artikel20gg.de/index4-Blog.htm#2015-02-02
Und die Verfassungstreue unserer Regierungen erst recht!
http://artikel20gg.de/video/00-Boes.htm
Ansonsten anerkenne ich vollständig, dass, was SIE sagen, die
HEUTE herrschende Meinung ist.
Die Frage ist nur, ob diese Meinung MORGEN noch gilt.
Ich erinnere:
- Bis 1967 hatte eine Frau, wenn sie heiratete, keinen Zugriff mehr auf
ihr eigenes Vermögen.
Das Vermögen ging automatisch an den Mann. Es gab auch kein elterliches
Sorgerecht, sondern nur die "väterliche Gewalt". Und der Mann konnte
sich von der Frau scheiden lassen, wenn sie ihm nicht wenigstens 3 Mal
die Woche sexuell zur Verfügung stand. In solchem Fall wurde sie für das
Scheitern der Ehe für schuldig erklärt und ohne Entschädigung oder
weitere Rechtsansprüche geschieden.
- Bis ca. 1978 galten Frauen in der Schweiz als politisch
unzurechnungsfähig und hatten deshalb kein Wahlrecht.
- Bis vor noch nicht all zu langer Zeit durfte man als nicht
verheiratetes Paar nicht gemeinsam eine Wohnung mieten oder gemeinsam im
Hotel übernachten.
- Bis vor kurzem galt der Paragraph, der Homosexualität zu einem
Verbrechen stempelte ...
Und so weiter und so fort.
Die Änderungen haben sich ereignet, obwohl die Mehrheit strikt
dagegen war.
Sie konnten sich aber nur ereignen, weil Wenige mutig dafür
eingestanden sind.
So wird es auch in diesem Falle sein.
Die Revolution wird kommen - und sie wird
a) mit einer vollständigen Revision der Rechtsprechung und des gesamten
Rechts- und Gerichtssystemes - im Sinne ihrer ausschließlichen
Herleitung aus dem Grundgesetz! - und
b) mit dem bedingungslosen Grundeinkommen
enden.
Und Sie werden sagen können, dass Sie dabei gewesen sind -
auf der einen oder auf der anderen Seite.
Mit Juristen habe ich beste Kontakte.
Es gibt einen großen Kreis "kritischer" Juristen, die sich sehr für
meine Aktionen interessieren.
Das Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV wurde
mir von TOP-Verfassungsrechtlern geschrieben, die sich extra
Urlaub dafür genommen hatten.
Ein solche Gutachten würde gewöhnlich zwischen 20 und 30 Tausend Euro
kosten.
Sie haben es für mich für ein Kaffegeld gemacht.
Es gibt aber auch bei den Juristen die Fortschrittlichen und die
Bewahrer, ja auch die Rückwärtsschreiter, so dass eine einheitliche
Meinung auch dort nicht zu befürchten ist.
Das HEUTE noch GELTENDE Rechtssystem, auf dass Sie in
Ihrer Argumentation bauen,
entspricht noch keinesfalls der Verfassung und ist noch von knallharten
eingefleischten Nazis gemacht
s. Z.B. Willi Geiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_(Richter)
und:
https://youtu.be/Sz9205YoDAo?t=47m
Es waren halt damals keine anderen Juristen da ...
Jetzt, 66 Jahre nach der Gültigmachung der Verfassung, ist es aber Zeit,
die Dinge in Ordnung zu bringen.
Über Arbeitsbegriffe bin ich bestens orientiert -
Meine Partnerin schreibt gerade eine Doktorarbeit darüber und wir sind
täglich über alles, was in diesem Zusammenhang existiert, im Gespräch.
Mein Arbeitsbegriff würde sich nahtlos mit denen von Erich Fromm, Ivan
Illich, Joseh Beus, Martin Luther King, Albert Einstein, Ludwig Erhard,
Friedrich Schiller, Jean-Jacques Rousseau, Lord Ralf Dahrendorf, Götz
Werner und vielen vielen vielen anderen decken.
Nur mit dem Arbeitsbegriff der Gewerkschaft und dem der heutigen
"Arbeitgeber" trifft er sich nicht, weil beide Gruppierungen
herrschen möchten und beide weder Artikel 1 noch 2 des
Grundgesetzes noch die Freiheit und die Rechte des individuellen
Menschen achten.
Der heute vorherrschende Arbeitsbegriff entstammt einer längst
vergangenen Zeit.
Die Hartz-Gesetze sind nicht 2001-2005 von PETER Hartz, sondern 1928 von
dem glühenden Faschisten und Nazi GUSTAV Hartz geschrieben.
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm#2015-01-11
Genau so fühlen sie sich auch an:
http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2015-01-13-Wiener-Klage-Wortlaut.htm
Dass Sie allerdings glauben, dass ich der FAULHEIT fröne oder eine
Philosophie der Faulheit entwerfe, ist ein Unsinn,
der a) daher kommt, dass Sie NICHTS WIRKLICH über mich oder mein Leben
wissen
und b) Ihr noch nicht erreichtes Verständnis IHRER SELBST beweist.
An dem, was im Teil A der Klage über das Wesen der Arbeit geschrieben
ist
http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/7-Klage-fuenfte-100%25-Sanktion/2015-02-15-RB-Klage-Teil-A.htm
kann NIEMAND zweifeln, der sich auch nur im Geringsten SELBST versteht.
Mit freundlichem Gruß
und Dank für Ihre bedenkenswerte Zuschrift,
Ralph Boes