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Liebe Freunde –
Im Prozess bin ich … gescheitert! Ich möchte das genau schildern:
Wir waren etwa 30 Freunde und Bekannte und wurden von drei Amtspersonen, von einem recht jungen, sehr freundlichen und zugewandten Richter (auf Probe), einer Schöffenrichterin und einem Schöffenrichter empfangen. Auch ein Vertreter des Jobcenters war im Saal.
Nach der Begrüßung und dem Verlesen der unausweichlichen Formalien leitete
der Richter ein, dass die Sanktion ja aufgehoben sei, ich aber dennoch ein
Recht auf den Prozess habe – und bat mich, das Wort zu ergreifen.
Ich berichtete dem Richter und den Schöffen dass ich Hartz IV für
verfassungswidrig halte, und deshalb alles darauf anlege, rechtssichere
Sanktionen zu erhalten, um mittels ihrer auf dem Rechtsweg nach Karlsruhe
zu gelangen; - weil die meisten Richter überlastet seien und meine Klagen nicht einmal läsen (wofür ich dann auch Beispiele anführte), -
und weil, da ihre Karriere unmittelbar vom Wohlwollen der jeweiligen
Regierung abhängt und meine
gegen Hartz IV gerichtete Klage das Kerngebiet der Wirtschafts- und
Sozialpolitik der regierenden Parteien betrifft, sie auch nicht frei in ihren Entscheidungen sind.
Nachdem ich so den Rahmen des Prozesses umrissen hatte, konzentrierte ich
mich auf den im Prozess zu verhandelnden konkreten Fall. - dass es sich bei dem laufenden Prozess um die achte von zehn in direkter Folge verhängten 100-Prozent-Sanktionen handelt, - dass diese Sanktion verhängt wurde TROTZ meiner mehr als deutlichen Ankündigung, die Essensgutscheine nicht in Anspruch zu nehmen, weil ich diese für ebenso menschenrechts- und verfassungswidrig wie die Sanktionen selber halte und sie darüber hinaus die letzte Rechtfertigung für das Sanktionssystem darstellen, - dass direkt nach dieser Ankündigung noch schnell zwei weitere Sanktionen aufgesattelt wurden, um mich in höhere Bedrängnis zu bringen, - dass ich dann 132 Tage gehungert habe - und nur durch ein Asyl der Kirche vor dem sicheren Hungertod gerettet worden bin.
Ich gab eine Liste der Sanktionen (>>) und ein Bild meines Zustandes VOR
und NACH dem Hungern (>>) zu den Akten,
und ging dann auf die Aufhebung der Sanktion durch das Jobcenter ein. Diese Aufhebung ist ja 16 Monate, nachdem die Sanktion von mir durchlitten und durchhungert worden war, ohne einsehbaren Grund erfolgt! Bzw: der angegebene Grund ist so sehr abliegend von dem, was meinen Fall betrifft, dass selbst der Richter keinen Zusammenhang sehen konnte.
Ich habe dann moniert, dass durch sie die rechtliche Bearbeitung meines Falles verhindert wird, - erstens die Klärung der Frage nach der Angemessenheit der Sanktion:
Eine Sanktion soll ja "zum Arbeitsmarkt"
führen. - zweitens die Klärung der Frage nach der Häufung der Sanktionen: Es handelte sich um die zehnte Sanktion in unmittelbarer Folge. Vorher hatte es eine 30, eine 60 und sieben 100-Prozent-Sanktionen gegeben. Da alle diese Sanktionen nicht zum Ziele (Eingliederung in den Arbeitsmarkt) führten – steht die Frage im Raum, ob die 10te Sanktion überhaupt noch hätte gegeben werden dürfen. (Davon, dass hinterher noch eine 11te und 12te Sanktion verhängt wurden - und ich jetzt schon wieder sanktioniert bin, ganz zu schweigen.)
"Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." (§ 226 BGB; Schikaneverbot) Ist hier Entsprechendes zu denken?
Weiter habe ich moniert, dass die nachträgliche Löschung der Sanktion ja nicht bedeute, dass die Sanktion nicht stattgefunden habe. Sie hat ja faktisch stattgefunden und ihre höchst bedenklichen sozialen und gesundheitlichen Wirkungen voll entfaltet.
Indem man sie später löscht, sei es durch einen Beschluss des Jobcenters oder des Gerichtes, gibt man nur das Geld, welches man aus "Erziehungszwecken" zur Zeit der höchsten Bedürftigkeit bewusst entzogen hat, zur Unzeit wieder heraus.
Indem man sie willkürlich - oder aus unmaßgeblichen Gründen löscht, verhindert man bewusst die rechtliche Aufarbeitung der Sanktion, obwohl sie faktisch vollzogen wurde …
Ich behaupte, dass hier das Jobcenter
bewusste
Rechtsbeugung begeht –
Dies aber im Prozess herauszustellen, dazu kam es leider nicht mehr. Schon während meiner ganzen Darstellung war das Problem, dass es keinen Protokollanten gab. Da rechtlich später nur noch Geltung hat, was im Protokoll steht, ist das von äußerster Bedeutung. Ich habe das Fehlen der Protokollerstellung während meiner Darstellung deshalb immer wieder moniert und gesagt, dass ich so ja "ins Leere" rede.
Mehrfach habe ich mein eigenes mitgebrachtes Diktiergerät zur Aufnahme des Prozesses angeboten, was der Richter aber ablehnte. Zuletzt fing der Richter an, während meiner Aussage zeitgleich mitzuschreiben … Zunehmend hatte ich da das Gefühl, dass er mir dabei nicht mehr wirklich zuhören konnte – und bat deshalb, die Verhandlung zu unterbrechen.
Nach der Unterbrechung brachte er eine junge Frau zum Mitschreiben mit. So
sehr ich mich zunächst freute, stand ich doch sehr bald vor dem Problem,
dass sie mit dem Mitschreiben völlig überfordert war.
Ich
musste ihr wie in einer Schule für Anfänger
Wort für Wort diktieren. Sie wiederholte dann, was ich gesagt hatte. Das
wurde dann teils auch vom Richter für sie wiederholt … Außerdem erlaubte der Richter nach der Pause wegen Zeitdrucks nur noch, Anträge zu stellen und verweigerte die weitere Besprechung der Lage.
Unter diesen Bedingungen war es mir nicht möglich, meine Sache weiter
durchzubringen. Ich stellte noch einen Antrag auf
"Fortsetzungsfeststellungsklage".
In der Pause zwischen der Verhandlung und dem Richterspruch gab es dann aber eine zufällige Begegnung mit einem der Schöffenrichter*innen. Er/sie sagte mir da, dass er/sie meinen Weg total verstehe und ihn für wichtig halte.
Zur Urteilsverkündung sagte der Richter, dass man sehr wohl sehe, dass meine Grundrechte angegriffen wären, dass er meinen Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage zwar ablehne, das Urteil aber so gestalte, dass mir trotz der Löschung der Sanktion durch das Jobcenter der weitere Instanzenweg offen steht.
Auf die genaue Urteilsbegründung bin ich jetzt gespannt. Obwohl der Prozess nicht GANZ gescheitert ist, hat er doch nicht zu einem einzigen substanziellen Ergebnis geführt.
Ausgefallen sind 1.) die Behandlung der oben geschilderten Fragen nach Angemessenheit und
Häufung der Sanktionen 2.) die Behandlung des eigentlichen Klagegrundes: ob die Sanktionen nicht verfassungswidrig sind - und 3.) ein eindringliches Gespräch mit dem Vertreter des Jobcenters über
seine Gründe
der Löschung der
-
Dem Richter bin ich nicht böse. Er war sehr zugewandt und offen. Dass eine
Protokollantin fehlte, ist wohl eher den allgemeinen Einsparungsmaßnahmen
des Gerichtes als einer persönlichen Entscheidung des Richters anzulasten,
Berlin, den
12.07.2017,
[1] Dies hat sich auch direkt nach dem Prozess noch bestätigt: Als ich vom Prozess nach Hause kam, lag ein gelber Brief in meinem Briefkasten: Das Jobcenter hat meinen ihm vorher gesandten Widerspruch gegen die Auflösung der Sanktion abgelehnt, ohne auf die von mir geltend gemachten Widerspruchsgründe einzugehen !!!
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