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Betr.: Ihr Schreiben vom 24.10.2016
Sehr geehrte Frau Y.....,
1. herzlichen Dank für die EGV. Ich bitte Sie, sie mir als Verwaltungsakt zuzusenden.
2. Eine Sanktion scheint jetzt doch nicht verhängt zu sein. Über Ihre sehr großzügige Art die Regeln auszulegen, muss ich allerdings doch staunen …
Dass Ihre Behörde so viel Angst vor der höchstrichterlichen Klärung meiner Fragen hat und deshalb Sanktionen bei mir vermeidet, zeigt mir allerdings, dass ich mit meiner Einschätzung der Dinge richtig liege: Ihre Behörde müsste die Sanktionen bei mir nicht vermeiden, wenn sie sich sicher wäre, dass sie im Rahmen der Verfassung wirkt.
Inge Hannemann (s. Google) sagt, dass es für den Vermittler immer Möglichkeiten gäbe, Sanktionen NICHT auszusprechen, wenn er das will. "Gute Gründe" fänden sich immer.
Es ist nur schade, dass Sie die Kräfte der Hilfe und des Großmutes nicht da üben, wo sie wirklich hilfreich wären. Es gibt so viele Menschen, die unter den Sanktionen leiden ...
- Ich habe jetzt viel über das Wesen von Behörden gelernt – und darüber, wie sehr die Angst vor Arbeits- bzw. Einkommenslosigkeit und die Not, Geld verdienen zu MÜSSEN die Menschen in ihrem Handeln bindet und bestimmt – so dass ich mich nicht beklagen möchte.
Meinen Willen, zur Lösung dieser Not für das bedingungslose Grundeinkommen einzutreten und dafür, dass jeder – auch der Staatsbedienstete oder Beamte (!) – DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes tätig sein – und sein Handeln auch DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes begründen darf (heute wird er ja von dazwischen geschalteten "Gesetzen" und Verwaltungsvorschriften" massiv daran gehindert) hat das allerdings sehr bestärkt.
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