Ralph Boes Berlin, den 14.06.2013
Sehr geehrte Frau Lxxxxxx –
Herzlichen Dank für Ihren Brief vom 06.06.2013 Obwohl ich Sie sehr schätze, werde ich NICHT unterschreiben !
Ich möchte
hier die Gründe nennen: Erstens: Hartz IV ist verfassungswidrig und setzt die Menschenwürde außer Kraft. Ich habe das Thema schon im Juni 2011 in meinem Brandbrief beschrieben, zu dem bis heute von keinem der Angeschriebenen irgendwie Stellung bezogen worden ist. Ich habe dort beschrieben, dass durch Hartz IV
Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 6, Artikel 11, Artikel 12,
Artikel 13 außer Kraft gesetzt worden sind und dass diese Außerkraftsetzung aus einer grundständigen Fehleinschätzung der gegenwärtigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt und im sozialen Leben entsteht.
In diesem Brandbrief ist auch mancher
Lösungsvorschlag für die
entstandene soziale Krise gemacht und mein
Willensentscheid ausgesprochen,
mich den durch Hartz IV etablierten verfassungs- und
menschenrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen
nicht zu unterwerfen – ein
Willensentscheid zu dem ich weiterhin stehe, weil ich ihn in jeder zur
Zeit denkbaren Hinsicht weiterhin für notwendig halte … Absatz 7: Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Als tiefsten Grund meiner Entscheidung habe ich hinzugefügt: Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt - unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht - und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht! Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!
… womit mein Willensentscheid keine Arbeits-Verweigerung darstellt, sondern nichts weiter als ein Mitwirken auf der Basis des freien Menschentums ist.
Zweitens: Durch die Eingliederungsvereinbarung, erst recht durch den Verwaltungsakt, wird gerade die Ebene des freien Menschentums, werden die bürgerlichen Grundrechte außer Kraft gesetzt … Ich habe das in meinem persönlich in Ihrem Amt abgegebenen Schreiben „Statt einer Eingliederungsvereinbarung“ vom 11.08.2011 beschrieben und schon damals der Unterschrift widersprochen:
Hiermit gebe ich Ihnen meine Weigerung bekannt, die sog. "Eingliederungsvereinbarung" zu unterschreiben. Auch die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt lehne ich in jeder Weise ab, da beide, sowohl die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, als auch die Eingliederungsvereinbarung selbst, in entscheidenden Punkten der Menschenwürde und dem Grundgesetz widersprechen. (…)
Die "Rechtsfolgenbelehrung"
der Eingliederungsvereinbarung ist in jeder Beziehung ein Dokument der
Schande: Versehen mit den Zusätzen, dass während der Sanktionen“ kein Anspruch auf Sozialhilfe“ besteht und dass man "den vereinbarten Eingliederungsbemühungen" nachkommen muss, „auch wenn das Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist“, erregt die "Rechtsfolgenbelehrung" nichts als Fassungslosigkeit. [1]
So, wie sie dasteht,
Auch diesem Willenentscheid ist nichts hinzuzufügen …
Drittens: Das Ihnen durch SGB II aufgezwungene Handeln stellt aus meiner Sicht eine Nötigung und Erpressung dar. Für mich sicher – vielleicht sogar für uns beide. Der vollständige Entzug der Lebensgrundlage, um jemanden zu einem gewünschten Handeln zu zwingen, gilt im Gefängnis unmittelbar als Folter und steht auf derselben Stufe, wie unmittelbar vollzogene staatliche Gewalt. Ich habe diesbezüglich bereits 2009 eine Petition geschrieben, die vom Petitionsausschuss inzwischen sieben Mal vertagt und bis heute nicht beantwortet worden ist:
Petition 6785 unter : https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2009/_08/_20/Petition_6785.html Text: Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen. Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.
Das gesamte Problem ist in meinem Brief vom 25.10.2011 an Ihre Amtsvorgängerin beschrieben:
Androhung von Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenkasse – Aberkennung aller bürgerlichen Grundrechte, soziale Totalausgrenzung, Vertreibung in die Vogelfreiheit – gegebenenfalls mit Sippenhaft, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt – dies alles nur weil man den sog. "Kunden" zwingen möchte, "Vereinbarungen" einzuhalten, die ihm von außen aufgedrückt wurden und ihn in sinnlose Maßnahmen oder unwürdige Arbeit pressen, ist nichts anderes als Androhung von Folter und physischer Vernichtung, wenigstens der dauerhaften Vernichtung der bürgerlichen Existenz, und öffnet die Tore zu jeder Unterwerfung - nicht zuletzt auch: das Tor zu Zwangsgehorsam und Zwangsarbeit. Mit der Freiheit und Würde des Menschen ist es seit Einführung dieses Gesetzes in Deutschland vorbei!
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx, ich bin sehr froh, dass Sie die "Eingliederungsvereinbarung" nicht schon unterschrieben haben, weil die Unterschrift unter dieses Schanddokument, ggf. alleine schon dessen Vorlage (!), eine empfindlich zu ahndende Straftat darstellt. Im Sinne der deutschen wie auch der europäischen und internationalen Verfassungen und Gesetze ist die Androhung von Folter ein äußerst strafwürdiges Vergehen! Ich möchte nur an den Fall Gäfgen/Metzler erinnern, in dem ein mutiger Polizeioberer den frisch gefassten Kindesentführer Gäfgen mit Folter bedrohte, damit der aussage, wo das von ihm entführte Kind zu finden sei. Obwohl der Polizist in einem unglaublichen Gewissenskonflikt war – auf der einen Seite war ihm das Verbot der Folterandrohung absolut bewusst, auf der anderen Seite stand die Hoffnung, gerade durch die Androhung das entführte Kind vielleicht noch lebend finden zu können –, obwohl er von seinem Standpunkt absolut Recht hatte mit der von ihm vollzogenen Folterandrohung, ist er dennoch zur Rechenschaft gezogen, seines Amtes enthoben und mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen belegt worden. (Zum Glück wenigstens nur auf Bewährung.) Der Mörder dagegen hat für die ihm zugefügte Folterandrohung eine kräftige Entschädigung erhalten. Folterandrohung ist bei uns selbst in solchen extremen Zweifelsfällen (!) VERBOTEN, weil man, nicht zuletzt auch durch die Erfahrungen mit der Nazivergangenheit, sogenannte "Dammbruchurteile" verhindern möchte. Ich frage mich: Was würde in Deutschland losgehen, wenn alle Menschen in Hartz IV begreifen würden, was ihnen durch die Eingliederungsvereinbarung angetan wurde, wenn sie gegen ihre Fallmanager und alles, was darüber ist, wegen Androhung der Folter von Hunger, Obdachlosigkeit und physischen Vernichtung plötzlich klagen würden und alle Verträge und Sanktionen, die mit dieser Androhung erzwungen wurden, rückwirkend in Frage gestellt sind. Die Entschädigungszahlungen dürften wesentlich höher liegen als bei Gäfgen, da mit der Androhung keinerlei Straftat, erst recht kein Mord verhindert werden sollte, sondern sie nur ausgesprochen wurde, um unbescholtende Menschen für jeden staatlichen Irrsinn verfügbar zu machen. Außerdem wurde und wird – ebenfalls anders als bei Gäfgen – die Folter in zig-tausenden von Fällen nicht nur angedroht, sondern auch vollzogen. Mit auch der Folge, dass es, neben der unglaublichen Anzahl von sozial entwurzelten Menschen, inzwischen eine wachsende Anzahl von Hartz IV- Hunger- und Verzweiflungstoten gibt. Auch die Strafen für die Mitarbeiter des Jobcenters und alle diejenigen, die "darüber" stehen, dürften wesentlich höher als bei dem Polizisten liegen, denn ein strafmildernder Zweifelsfall wie bei diesem, liegt bei ihnen in keiner Weise vor. Ganz im Gegenteil: Die Eingliederungsvereinbarung, und erst recht die dahinter liegenden Gesetze, sind derart ein Schandmal deutscher Rechtsprechung, und sie widersprechen so offen dem Grundgesetz, dass sie durch nichts zu entschuldigen sind. – Natürlich kann man sich auch viele Gründe für die Sanktionen in Hartz IV zusammen denken. Mit Hartz IV ist allerdings ein Gesetz in Kraft gesetzt worden, das so wirklichkeitsfremd ist, dass es nicht anders als durch verfassungs- und menschenrechtswidrige behördliche Zwangsmaßnahmen "gesichert" werden kann. Die Verantwortung dafür trägt der Gesetzgeber – mittelbar aber auch jeder Beamte oder Angestellte, der dieses Schandgesetz zur Anwendung bringt. Ein nicht in die Wirklichkeit passendes System, das nur mit Zwang erhalten werden konnte, das hatten wir schon in der DDR – und auch ihr gegenüber wird heute das Unrecht des Staates und seiner Funktionäre – nicht aber eine etwaige "Unterwerfungspflicht" des unbescholtenen Bürgers thematisiert.
Das ist nur erst für die Androhung der Folter – noch längst nicht für ihren Vollzug gesagt!
Viertens:
Unter der Vorgabe, jede Arbeit annehmen zu müssen, werden wir allseits zur
Lüge gezwungen: Sie, indem Sie gezwungen sind, die erzwungenen
Arbeitszuweisungen als sinnvoll und angemessen für den „Kunden“ zu
verkaufen; wir, indem wir uns lügnerisch „verkaufen“ (lassen) müssen. In
meinem Brief vom 09.0.2013. habe ich das so beschrieben: Wir sind ja gezwungen, dem Arbeitgeber gegenüber „bis an die Grenze überzogener Selbstverleugnung“ so zu tun, „als wäre es der Traumjob“, der uns angeboten wird (Bayrisches Urteil), egal, was wir wirklich von den Angeboten halten. – Sonst werden wir von Ihnen/Ihrem Amt/dem System sanktioniert.
Damit sind wir dem Arbeitgeber gegenüber
zur Lüge verpflichtet! Dass das schwer unter einen Hut zu bringen ist, ist klar. (…) - Auf den Jahrmärkten gibt es manchmal Spiegelkabinette, in denen alles komplett verzerrt erscheint. Hartz IV ist ein solches Spiegelkabinett – ein Spiegelkabinett der Lüge, in dem wir uns alle gegenseitig als Lügner und Betrüger erscheinen - und uns zu Lügnern und Betrügern machen, wenn wir das nicht prinzipiell durchschauen. Grundeinkommen führt dagegen in eine Welt gegenseitiger Wertschätzung, weil man sich gegenseitig nicht mehr erpressen kann, Zusammenarbeit ein Kind echter Freiwilligkeit wird und man sich gegenseitig auch nicht mehr belügen muss.
Fünftens: Das Geld des Steuerzahlers, der Hartz IV bezahlen muss, wird fast gar nicht durch den „faulen Hartz IV-Bezieher“, nicht einmal wirklich durch den „Hartz-IV-Betrüger“ sondern vor allem durch das System „Hartz IV“ selbst missverwendet. Ich habe das in meinem Blog „brandbrief-klage.blogspot.de“ http://brandbrief-klage.blogspot.de/2013/05/das-steuerzahler-argument.html
beschrieben
und sende Ihnen den Gedanken hiermit erstmals
zu:
Die größte Miss-Verwendung des Geldes des
Steuerzahlers
1.) Mit dem „Geld des Steuerzahlers“ wurde
2.) Hartz IV kostet den Steuerzahler
3.) Hartz-IV-verursacht sind
weiter
- der damit zusammenhängende
Verfall des Binnenmarktes
4.) Weiter durch Hartz IV verursacht ist Fazit: Gemessen an den Schäden, die es hervorbringt, ist Hartz IV unermesslich teuer – eine Belastung, die man dem "Steuerzahler" auf keinen Fall hätte aufbürden dürfen! Hartz IV ist direkte Kriegsführung gegen ihn, den "Steuerzahler", selbst - direkte Kriegsführung gegen die Völker in Deutschland und Europa, gegen ihre Wirtschaftskraft, ihre Freiheit und ihre Moral – dies alles durch die Betroffenen selbst mit ihren eigenen Steuern finanziert. Sechstens: Der Arbeitsbegriff Ihres Amtes ist mangelhaft und lebensfremd. Dadurch, dass man die im (massiv staatlich geförderten!!!) Rationalisierungsprozess freigestellten Menschen zu „Bedürftigen“ stempelt und sie zurück in den nicht mehr vorhandenen Arbeitsmarkt presst, anstatt sie als „Freigestellte“ zu behandeln, zwingt man sie in Sklaverei und schraubt das allgemeine Lohnniveau herunter. Über den mangelhaften Arbeitsbegriff habe ich mich schon im Brandbrief, Kap. VII, „Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem ernsten inneren Anliegen eines Menschen folgt …“ noch deutlicher aber in meinem Widerspruch zum ersten gegen mich verhängen Verwaltungsakt (Widerspruch vom 30.06.2012), geäußert.
"Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe" – in diesem Wort konzentriert Kahlil Gibran in seinem unglaublich schönen und gedankenreichen Text "Von der Arbeit" den Arbeitsbegriff, der allein dem mündigen und freien Menschen gebührt! Der Arbeitsbegriff des Jobcenters ist demgegenüber nicht der des freien Menschen, sondern der der blanken und unmenschlichen Lohnsklaverei. Ihrem vollen Wesen und in ihrer vollen Würde nach ist Arbeit die Betätigung des innersten Menschen-wesens! Und sie ist nur so weit förderlich und wertvoll – sowohl für die Entwicklung des sie verrichtenden Menschen als auch für die Weltverhältnisse, auf die sie sich richtet (auch für die Gesellschaft!) – als sie in Liebe geleistet wird und einem ernsten inneren Anliegen des sie verrichtenden Menschen entspricht. Der "wirklichen" Arbeit steht – neben der Zwangsarbeit – das "Jobben" gegenüber. – Während wirkliche Arbeit die Betätigung des innersten Menschenwesens ist und dementsprechend organisiert werden muss, ist "Jobben" das Synonym für unernste, dem Inhalt der Arbeit gegenüber desinteressierte Gelegenheitsmeierei. Eine ganze Gesellschaftsschicht dauerhaft in "Jobs" zu pressen und sie von ihren eigenen inneren Tätigkeitsquellen abzuschneiden – nur, weil man sich nicht an eine den gewandelten Verhältnissen angemessene Neuorganisation und saubere Finanzierung des Gemeinwesens wagt – ist so zerstörerisch für unsere Gesellschaft, wie es verfassungswidrig ist. Ein "JOB-Center" löst schon vom Ansatz her nicht die Probleme, die sich aus der gewandelten Arbeitswelt ergeben. Weder löst es die Probleme der Individuen noch die der Gesellschaft. Es verschärft sie (!), weil es ein Machwerk radikalen Unverständnisses des Wesens echter Arbeit ist.
Die von Ihnen mit der Eingliederungsvereinbarung anvisierten Sanktionen sind auf mich nicht sinnvoll anzuwenden, weil sie in meinem Fall sicher nicht taugen, das vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziel („Anpassung an den Arbeitsmarkt“) zu erreichen, sondern bestenfalls dazu geeignet sind, meinen (begründeten) Willen zu brechen und damit ein Mittel politischer Verfolgung sind. In meinem Widerspruch gegen die über mich seit April verhängte 60-Prozent-Sanktion habe ich dazu geschrieben (Widerspruch vom 16.04.2013):
Hartz IV ist in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit und die Sanktionen sind eine unmenschliche, blinde Unterwerfung fordernde oder in die Vernichtung führende Barbarei. Indem Sie/Ihre Behörde auf die von mir so vielfältig geäußerten politischen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken nicht eingehen und mich stattdessen nach Schema 0-8-15 sanktionieren, tragen die Sanktionen politischen Charakter. De fakto werde ich wegen meiner Haltung zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV und wegen meiner Kritik des zur Gesetzesgrundlage gemachten Arbeitsbegriffes sanktioniert. Durch Ihre Sanktion bin ich politischer Verfolgung ausgesetzt - mit, wenn ich dem nichts entgegen setze, dem Zielpunkt der physischen Auslöschung meiner Existenz … Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. meinen „Brandbrief“ und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sind. Denn es ist ja die Frage, zu welchem Ziel sie im Sinne Ihres Gesetzes führen sollen (Annäherung an den sog. "Arbeitsmark") – und zu welchem Ziel sie demgegenüber, bei meiner Art, sie aufzufassen (!), sicher führen werden.
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
das sind
für mich die Fakten, aus
denen heraus ich die Eingliederungsvereinbarung ablehne, hiermit schon im
Vorfeld dem drohenden Verwaltungsakt widerspreche und die dort sinnwidrig
aufgestellten Regeln sicher brechen werde. Es liegt nun bei Ihnen, weiter damit umzugehen. Da Sie immer wieder schreiben, dass ich ein persönliches Gespräch nicht angenommen habe, mache ich folgendes Angebot: Das System hält mich nicht aus, ich halte das System nicht aus – zwischen uns gibt es auf jeden Fall gewaltigen Konflikt [2] ... Ich fände es aber schön, wenn wir uns als Menschen treffen würden – einfach, um die Sache frei besprechen und vielleicht zu neuen Ideen gelangen zu können … Ich denke nicht, dass das im Gemäuer ihrer Behörde günstig ist, weil Sie da gleich die Staatsräson vertreten müssen. Ein nettes Café, das fände ich schön. Und da das Thema nicht nur uns beide angeht – sondern jeden denkenden und empfindenden Menschen in Deutschland – fände ich es am Schönsten, sie brächten auch gleich Menschen ihres Vertrauens, seien dies Freunde oder weitere Mitarbeiter ihres Amtes, mit. Nicht darauf, dass wir einen Machtkampf führen, kommt es an
– einen Machtkampf übrigens, den Sie nicht gewinnen können! : sondern darauf komm es an, dass wir mit unseren Mitteln die Dinge weiter gestalten, wie es dem Wohl des Ganzen – dem Wohl des Individuums und auch dem Wohl der verfassungsgemäß orientierten Bundesrepublik – entspricht. Und da unsere Politiker in dieser Beziehung inzwischen vollständig ausgefallen sind – man versucht von dort, die Verfassung abzuschaffen! – wird uns nichts anderes bleiben, als mit UNSEREN MITTELN tätig zu werden.
Mit herzlichem Gruß,
Ralph Boes
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