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Hinweis: dies ist ein Beispiel! Sachverhalte, Daten, Zahlen können jeweils ausgetauscht werden!

 

Ihre Grundgesetz-, Menschenrechtswidrigen Massnahmen/Sanktionen gegen mich, mein Zeichen …..... (bitte immer bei Schriftverkehr angeben!), Aufforderung zur sofortigen Wiederaufnahme meiner Sozialhilfe-Unterstützung, Nachzahlung der widerrechtlich einbehaltenen Summen, Kostennote, Schadensersatz-Zwischenabrechnung, Vereinbarung


Sehr geehrter Herr (Vor-, Zuname)

an dieser Stelle darf ich Sie, Herr Vor-, Zuname, persönlich darauf hinweisen, dass ich mich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich Kraft meines Selbstbestimmungsrechts, nach Art. 2 Absatz 1 GG, zur „Natürlichen Person“ erklärt habe, die weder dem Willen, einer Übereignung oder dem Verfügungsrecht eines Dritten als Sache unterliegt und ich als Deutscher Staatsangehöriger und Bewohner des Bundesgebietes, nach Art. 25 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, berechtigt und verpflichtet bin, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, kurz GG genannt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, als auch die in Artikel 25 GG festgelegten Rechte und Pflichten, nach besten Kräften und Gewissen zu achten, zu schützen und zu verteidigen, wie es in seinem Wesen nach der Aufgabe eines mündigen Bürgers, des tatsächlichen Souverän, mit allen Rechten, Pflichten und Grundfreiheiten innerhalb dieses Gebietes zukommt. Dieses Schreiben dient als Schutzschrift meiner Rechtsschutzbedürfnisse. Es ist mir also von daher verboten, nicht nur ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten, als auch einen Eingriff in nur eines dieser Grundrechte zuzulassen, der die verfassungsmäßige Ordnung und/oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, oder die Bewohner nach Artikel 25 GG, gefährdet. Von diesen Rechten und Pflichten mache ich insbesondere auch Ihnen gegenüber persönlich, Herr Vor-, Zuname, als auch der ARGE/Jobcenter ….... als Ganzes gegenüber, notfalls vom Artikel 20 Absatz 4 GG, sowie vom § 227 BGB Gebrauch.

Im Übrigen weise ich Sie höflich darauf hin, dass ich Sie hiermit persönlich wegen bereits ergangener Verstöße meiner Grundrechte Art. 1 – 4 GG, 11-13 GG, 18-20 GG, Artikel 25, 28, 31, 33, 37, 93, 100, 103 und 140 GG, sowie den Bestimmungen des 4. Gesetz über die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBL.II S. 686, 935), der 5. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBL II 2002 S. 1054) nach den Artikeln 1 bis 5, Artikel 14 und 15, 17 und 18, dem 6. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBL. II S. 1072) und dem 8. Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (BGBL. II S. 1074) richtet, sowie gegen die Bestimmungen des Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBL. II S. 428) richtet. Sie persönlich und vollumfänglich unter Einbezug von Schadenersatzes nach Art. 34 GG, § 839 BGB, § 36 BeamtStG, sowie § 63 BBG und mithilfe aller sonst zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln haftbar mache.

Gleiches gilt für Ihre Kollegen, als auch für die Fa. Jobcenter …... insgesamt, diesen gehen gesonderte Mitteilungen, sowie Schadensersatzforderungen in den nächsten Tagen zu!

Die bereits getätigten, aber auch zukünftige Verstöße gegen eines dieser Grundrechte Ihrerseits oder eines Ihrer Kollegen und der Fa. Jobcenter ….. werden mittels Strafanträge zur Anzeige gebracht, als auch sämtliche mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, zur Abstellung eines jeglichen Verstoßes gegen ein Grundrecht, Menschenrecht oder eine Grundfreiheit, juristisch voll ausgeschöpft! Die verfassungsmäßigen Grundrechte des GG sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden.

Bei Verstoß bleibt der Rechtsweg nach Artikel 93, Absatz 1 Nr. 4a GG offen. Ich verbiete Ihnen daher vorab ausdrücklich, aus Rechtsschutzbedürfnissen meiner Person, jeden Verwaltungsakt nach § 31 SGB X in Verbindung jeglicher Art von Sanktionen, die Sie mir, Herr Vor-, Zuname, und/oder einer/eine Ihrer Kollegen/Kolleginnen bzw. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Vorgesetzter/Vorgesetzte und/oder die Fa. Jobcenter …..... auferlegen wollen bzw. auferlegt haben und kündige sowohl rückwirkend, als auch zukünftig die volle Ausschöpfung von Rechtsmitteln an, sollten Sie persönlich, Herr Vor-, Zuname oder oben genannter Personenkreis solche Sanktionen ausgesprochen haben, diese genehmigt oder ausgesprochen haben bzw. das in Zukunft tun.

Bei Verstoß spreche ich gegen Sie und Ihre Vorgesetzten die Besorgnis der Befangenheit gemäß § 17 SGB X aus, weshalb § 16 SGB X, § 20 und § 21 SGB X anzuwenden sind. Weiters erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich weder jetzt noch zukünftig einem Begehren zur Anerkennung einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) nach § 15 SGB II nachkommen werde, da weder Sie noch die Fa. Jobcenter …...... zum Einen über keine Rechtsgrundlage hierüber verfügen und zum Anderen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine solche haben (Az: B 4 AS 13/09 R).

Im Übrigen dürfte es Ihnen bekannt sein, dass mir nach Artikel 2 Absatz 1 GG die Handlungsfreiheit garantiert ist, in der die Vertragsfreiheit, die Abschlussfreiheit, die Formfreiheit, die Inhaltsfreiheit und die Aufhebungsfreiheit enthalten sind. Aufgrund dessen behalte ich mir selbst vor mit welcher Person, die sich meines Vertrauens würdig erwiesen hat, ich einen Vertrag abschließen möchte.

Nach Buchstaben und Gesetz ist Ihre Institution weder Amt noch Behörde, sondern per Legaldefinition nur eine Agentur mit Umsatzsteueridentifikationsnummer (DE................). Sie sind daher nichts weiter als ein Dienstleistungs- und Handelsgewerbe, das nach § 34 HGB seinen Geschäftsbetrieb versieht. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (örV) mit mir kann also auch hierbei nicht beansprucht werden, da ein solcher örV lediglich zwischen einer Behörde und einer natürlichen oder juristischen Person geschlossen werden kann, insofern sie beidseitig ihre Willenserklärung bekunden. Als ein Gewerbebetrieb können Sie daher bestenfalls einen privatrechtlichen Vertrag mit mir abschließen, sofern ich das möchte. Jedoch haben Sie auch hier keinen Rechtsanspruch auf das Zustandekommen irgendeines Vertrages. Sie sind, ob Sie das nun verstehen wollen oder nicht, zur Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Rechtsanspruch auf Gegenleistung in Form eines Vertrages, gesetzlich verpflichtet. Sie haben mir daher eine offenkundige Rechtsgrundlage schriftlich nach § 126 BGB und § 33 Absatz 3 SGB X vorzulegen, falls Sie eine andere Meinung vertreten.

Ich darf Sie vorsorglich jedoch daran erinnern, dass die Sozialgesetzgebung nur ein untergeordneter Teil des GG und des BGB ist, infolgedessen nicht über ihnen stehen (Normenhierarchie). Das GG mit Verfassungsrang jedenfalls, darf keinesfalls in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Ein Zwang zur Anerkennung oder zur Unterschrift jeglicher Art einer EGV Ihrerseits oder der Fa. Jobcenter …...... allgemein, ist ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 GG, §123 BGB und wird gemäß § 240 StGB, § 241 StGB, § 253 StGB, § 263 StGB und § 266 StGB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und öffentlich gemacht!
Überdies kündige ich bereits hiermit zusätzlich Strafanträge für die sanktionsbewehrten Verwaltungsakte mit verbundener Leistungsminderung, gleich in welcher Höhe und Art, die Sie gegen mich erlassen haben, deren mittelbare oder unmittelbaren Auswirkungen der geistigen, seelischen und körperlichen Gesundheit geschadet bzw. diese beeinträchtigt haben und werden und damit meine Existenz bedrohen, an, die Sie oder die Fa. Jobcenter …..... bereits gegen mich verhängt und ausgeführt habe, sowie natürlich jede zukünftigen!

Zu den bereits angekündigten Rechtsmitteln wird zusätzlich nach § 223 StGB und § 224 StGB Strafantrag erstattet und dies öffentlich gemacht. Sie haben sich zwingend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, unter Aktenzeichen 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010 zu halten, das mit Recht erkannte, dass Sanktionen dem GG entgegenstehen und somit verfassungswidrig sind.

Eine Missachtung stellt den Tatbestand des vorsätzlichen Verfassungsbruchs und der vorsätzlichen Menschenrechtsverletzung dar und wird strafrechtlich geahndet – beachten Sie hierbei auch den Artikel 34 GG, § 839 BGB in Verbindung mit § 48 BeamtStG und § 75 BBG. Hierbei sei betont, dass die ARGE/Jobcenter als solches, mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Aktenzeichen 2 BvR 2433/04 vom 20.12.2007 mit dem GG unvereinbar und ebenfalls verfassungswidrig ist. Aus dieser Konsequenz heraus erkenne ich daher keinen sanktionsbewehrten Verwaltungsakt an. Etwaige Schreiben Ihrerseits an mich haben zudem den gesetzlichen Bestimmungen nach § 126 BGB und nach § 33 Absatz 3 SGB X zu entsprechen. Nicht unterschrieben maschinell erstellte Schreiben werden wegen Fälschungsgefahr und mangelnder Rechtsnorm nicht anerkannt und werden als Beweismittel für etwaige Rechtsstreitigkeiten aufbewahrt. Strafanträge nach § 263 StGB werden entsprechend eingereicht.

Sie haben als vorgegebener Amtsträger das Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Artikel 20 GG zu achten und zu wahren und darüber hinaus stets das mildeste Mittel zu wählen. Hierbei gilt zwingend § 226 BGB. Sie werden daher höflich aufgefordert, sich wieder Ihren Pflichten und Freiheiten gemäß den Grundsätzen des SGB I und SGB III zu erinnern, die ich nun in Anspruch nehmen werde. Auch bitte ich Sie von der bereits in Auftrag gegebenen Pfändungsmaßnahme bzw. Vollstreckung durch das Zollamt, Hauptzollamt abzusehen, diese zurückzuziehen, da es Ihnen hierzu an jeglicher Legitimation fehlt (LSG Berlin-Brandenburg 07.03.2007, Az: L 28 B134/07 AS). Sie haben Gelegenheit, sich innerhalb zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich und unter Berücksichtigung der Rechtsnormen (§ 126 BGB und § 33 Absatz 3 SGB X) zu diesem Schreiben rechtsverbindlich zu äußern. Dabei haben Sie glaubhaft zu machen, nach welchen Kriterien die aufgeführten Gesetze und Urteile für Sie oder die Fa. Jobcenter ….... unwirksam sein sollen. Als Eingang gilt das Faxeingangsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gilt dieser Schriftsatz mit seinem Inhalt als verbindlich anerkannt. Die Fristsetzung erfolgt den Bestimmungen nach § 187 und § 188 BGB. Zuletzt möchte ich Sie höflich darauf hinweisen, dass ich bei jedem Besuch in Ihrem Hause einen Beistand, den ich frei bestimme, aus Rechtsschutzbedürfnissen und zur Wahrung der Rechtssicherheit, mitnehmen werde. Auch bleibt mir das Recht eines Gesprächsprotokolls unbenommen.

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jeden Schaden, den er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen und Nachträge bleiben vorbehalten!

Sollten Sie sich ggf. daran mitschuldig machen, dass mir ein Schaden – welcher Art auch immer – durch Ihr Handeln zugefügt werden sollte, werde ich diesen Schaden gemäß beigefügter Vereinbarung (Konkludenzvereinbarung) bei Ihnen persönlich geltend machen, sowie bei allen anderen „Involvierten“!

Unabhängig von den o.g. Inhalten sind Sie mir bereits jetzt Schadensersatzpflichtig für die bereits angetanen Verstößen gegen meine Grund- und Menschenrechte, eine erste konkludente Vereinbarung/Abrechnung mit Stand heute finden Sie anbei.

Bei jeder zukünftigen Verletzung meiner Grund- und Menschenrechte treten Sie und jeder Ihrer Mitarbeiter in beigefügte Vereinbarung ein und erklären sich damit einverstanden für jede Verletzung dieser Grund- und Menschenrechte jeweils 3 Millionen Euro (Drei Millionen Euro) zu zahlen!

Bitte beachten Sie, dass durch Ihre bzw. des Jobcenter ….... vorgenommene Einstellung der Direktzahlungen meiner Wohnungsmietkosten an meinen Vermieter wegen einer 100% Sanktion eine fristlose Kündigung entstanden ist und mir gegenüber die Räumung für den Datum angekündigt wurde. Diese würde für mich eine Obdachlosigkeit bedeuten, d. h. eine schwerwiegende Verletzung meiner Grund- und Menschenrechte mit o a. Schadensersatzfolge gegen Sie und das Jobcenter, sowie für jeden involvierten Mitarbeiter. Aus eigenem Schutz empfehle ich Ihnen hier sofort zu handeln um diesen Schaden abzuwenden!

Meine Bemühungen sind immer kostenpflichtig, daher erhalten Sie in der Anlage meine heutige Kostennote.

Mit freundlichen Grüssen

 

 

Vor-, Zuname (unterschreiben!)

 

Anlagen:
Kostennote v. Datum

Schadensersatzforderung Zwischenabrechnung v. Datum
Kostentabelle 2013
Vereinbarung (Grund-, Menschenrechtsverletzung = 3 Mio.)