Aus folgenden Gründen will ich die Einkaufsgutscheine nicht in Anspruch nehmen:
1.) Es widerspricht meinem Gefühl für Würde, die Gutscheine bei meinem „Arbeits“- bzw. Sanktionsvermittler zu erbetteln: Der Gutschein ist eine Kann-Leistung – außerhalb eines Rechtsanspruchs – und wird vom Arbeits- bzw. Sanktionsvermittler gewährt. Bei den lang anhaltenden Auseinandersetzungen, die der jetzt radikalen 100%-Sanktion vorangegangen sind, und bei denen das Amt NICHT EIN EINZIGES MAL auf meine – in vielfältiger Form vorgelegten - Gründe eingegangen ist, ist es mir unmöglich, vom Sanktionsvermittler Essensgutscheine auf seine Gnade hin zu ERBITTEN. Das käme einer unverhältnismäßigen Unterwerfung gleich.
2.) Es widerspricht meinem Gefühl für Würde, mit den Gutscheinen einkaufen zu gehen:
- Es ist äußerst
stigmatisierend, an der Kasse den Gutschein vorzulegen. Schon wer Hartz IV
bezieht, erst recht, wer mit dem Jobcenter im Konflikt ist, wird in der
Öffentlichkeit als arbeitsunwillig, als Versager und als sozialer Abschaum
abgestempelt … - Viele Geschäfte lehnen den Einkaufsgutschein ab, erstens, weil der Verkäufer zunächst kein Geld erhält und den Schein erst beim Amt einlösen muss, was mit zusätzlichen Ungewissheiten und Mühen verbunden ist, zweitens, weil er so eine, die übrigen Kunden abschreckende „assoziale Kundschaft“ in seinen Laden zieht.
- Als „Kunde“ wird
man schlecht behandelt und weiß nicht, ob ein Laden die Gutscheine
annimmt. Oft muss man unverrichteter Dinge weiterziehen. Die Wanderung von
Laden zu Laden stellt eine weitere Demütigung dar. 3.) Es ist unklar, was ich mit den Gutscheinen einkaufen soll:
- Bei einem
Monats-Gutschein kann ich nicht Gemüse/Obst/Backwaren usw. kaufen, denn
das verdirbt mir zwischendurch.
- Kleine Mahlzeiten
beim Döner oder Bratwurststand sind mit den Gutscheinen nicht zu bekommen.
- Auch der Kauf von Kaffee ist verboten.
4.) Der Einkauf wird
vom Amt kontrolliert:
5.)
Es ist unklar, wie ich den Transport bewältigen soll: - Die Läden in der unmittelbaren Nachbarschaft werde ich meiden, um meinen Ruf nicht zu zerstören. Ich weiß nicht, wie weit der nächste, den Gutschein annehmende Laden entfernt ist. Ohne Fahrzeug ist der Einkauf nicht zu transportieren.
6.) Es ist unklar, wo ich in der Obdachlosigkeit die gekaufte Ware lagern soll.
Fazit -
Aus diesem Grund lehne ich die Inanspruchnahme der Einkaufsgutscheine kategorisch ab, so dass ich jetzt zum 3. Mal im Laufe eines Jahres für lange Zeit ohne Nahrung bin (November 2012: 26 Tage, April-Mai 2013: 43 Tage, seit 1. August fortlaufend).
Berlin, den 20.08.2013 Ralph Boes
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