Berlin, den 13.10.2015 Sehr geehrter Herr Xxxxxxx –
wie ist es möglich, dass Ihr Personal in seinem Widerspruchsbescheid vom 02.10.2015 MIT KEINEM EINZIGEN WORT auf die von mir im Widerspruch vom 22.08.2015 vorgebrachten Gründe eingeht?
Ist es nicht Aufgabe Ihres Personales, die von mir vorgebrachten Gründe zu würdigen?
Habe ich nicht ein Recht auf die Bearbeitung meiner Gründe?
Mit freundlichem Gruß
Ralph Boes
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