Die neue Eingliederungsvereinbarung -
ein Appell zur Mithilfe

geschrieben von Ralph Boes
am 30.08.2011

Hintergrund:

http://grundrechte-brandbrief.de/

Die neue Eingliederungsvereinbarung

 

 

 

Liebe Freunde, liebe Mitglieder, liebe Interessenten der BbG -
 

die mit dem Brandbrief begonnene Auseinandersetzung um die Wiedereinrichtung der Menschenrechte in Deutschland geht jetzt auf einen Höhepunkt zu -
und ich bitte um Ihre Mithilfe.

Doch alles nacheinander:
 

Um das in jeder Weise grundgesetz- und menschenrechtswidrige Sanktionssystem in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe stoppen zu können, habe ich mich ja bekanntlich selbst in die Schusslinie aller Sanktionen von Hartz IV gestellt, dafür im Juni den großen "Brandbrief eines entschiedenen Bürgers" veröffentlicht und ihn an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, die Arbeitsministerin usf. herunter bis zu den für mich zuständigen Mitarbeitern im Jobcenter verteilt.

http://grundrechte-brandbrief.de/

 

Nun: Inzwischen war ich beim Amt eingeladen ...

 

Bevor ich hinging, habe ich mir die gesetzlichen Grundlage des Hartz IV-Vertrages, die sog. "Eingliederungsvereinbarung", die jedem Harz-IV-ler - auch gegen seinen Willen! - aufgezwungen wird, noch einmal angeschaut und nichts weiter getan, als diesen Vertrag hier abzuschreiben und ins Netz zu stellen:

"Die Eingliederungsvereinbarung - ein Dokument deutscher Schande":
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/eingliederungsvereinbarung-ein-dokument-deutscher-schande.htm

 

Die "Rechtsfolgenbelehrung" der Eingliederungsvereinbarung zu lesen, ist ein Schock!
Sie zeigt, dass Hartz IV keinerlei Berührung mehr mit dem Grundgesetz hat und in unfassbarem Ausmaß die Menschenwürde der Arbeitslosen mit Füssen tritt:
Die "Eingliederungsvereinbarung" von Hartz IV zieht ihre Autorität aus nichts weniger als aus einer Androhung von Folter und physischer Vernichtung. Wenn sie durchgeführt wird, stellt sie einen strafwürdigen Akt der Unmenschlichkeit dar! Die Verursacher solcher Gesetze müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
 

Dies habe ich in einem geharnischten Schreiben geäußert und dieses Schreiben statt einer Eingliederungsvereinbarung beim Amt abgegeben - natürlich nicht, ohne die automatische, entmündigende Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt heftig untersagt zu haben.

Das Schreiben "Statt einer Eingliederungsvereinbarung" hat es in sich - Sie sehen es hier:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/statt-einer-eingliederungsvereinbarung.htm

 

Das Gespräch im Amt verlief freundlich. Es war von vorneherein klar, dass es sich um ein Treffen zweier Welten (der des SGB II und der des Grundgesetzes) handelt, die kaum mehr in Berührung stehen; dass daher auch, was zum Verhandeln anstand, kaum in Einklang zu bringen war.

Das ganze Gespräch ist hier dokumentiert:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/bericht-zum-gespraech-im-jobcenter.htm

Nun war es spannend, wie das Amt reagieren würde ... Würde man mich mit Sanktionen beehren oder nicht? Und in welchem Ausmaß würde man das tun?

 

Die Reaktion des Amtes war erstaunlich: Was nie zu erwarten gewesen wäre, ist geschehen.
Ohne seinerseits eine Rechtsgrundlage dafür zu haben (!)
, bat es mich, eine "positive Fassung" einer Eingliederungsvereinbarung einzureichen:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/eingliederungsvereinbarung-anforderung-der-positiven-fassung.htm 
 

Die in Deutschland schon lange verfügte automatische Totalentmündigung der Hartz-IV-Bezieher wurde hier zum ersten Mal einen Schritt zurückgenommen und ein Hartz IV-Bezieher zum Mitgestalter seiner Eingliederungsvereinbarung" gemacht. - Mit ungewissem Ausgang natürlich.

 

Die letzten 14 Tage habe ich also hauptsächlich mit der Abfassung einer eigenen "Eingliederungsvereinbarung" verbracht, die weder unterwürfig noch überheblich-abgehoben sein, sondern genau die Mitte des reinen Menschentums und der unmittelbaren Begegnung zwischen den Parteien treffen sollte.
Ich bin damit ... gescheitert. - Der Text ist viel zu lang und nicht am Punkt gewesen.

 

Beim Eingeständnis des Scheiterns traf mich der Blick eines Mitstreiters, der mich - teils humorig, teils verwundert - anlächelte und sagte: "Ich verstehe nicht, warum Du Dich die ganze Zeit so quälst - ich habe dir den Text doch schon von einer Woche per Mail zugeschickt ... " 

 

Mein Gott - was habe ich da verschlafen: Der Text, den ich da fand, ist so, dass er meine Seele zu Begeisterungsstürmen führt. So kurz ist er - und so treffend.

 

Ich habe ihn jetzt veröffentlicht, so dass ihn jeder sehen kann - und wünsche dem Leser viel Vergnügen.


In mancher Beziehung ist er allerdings erst Entwurf!


Angesichts der Bedeutung des Ereignisses habe ich jetzt

1. den Abgabetermin beim Amt verlängert und

2. den Text so veröffentlicht, dass jeder noch Verbesserungsvorschläge anbringen kann.

 

Es fehlen uns noch Fachwissen und Paragraphen, durch die wir gewisse seiner Aussagen "unterlegen" können. Besonders für die Rechte und Pflichten der Jobcenter-Mitarbeiter fehlen uns die Gesetze.

 

Wir haben jetzt noch sieben Tage Zeit (bis Mittwoch, den 07.09.), ihn gemeinsam abzurunden ...

Bitte helfen Sie mit!  Auf IHRE Ideen und IHR Fachwissen kommt es jetzt an!

 

Den Text der "Neuen Eingliederungsvereinbarung" finden Sie hier:

http://die-wuerde-des-menschen.blogspot.com/

 

Mit herzlichem Gruß

und Dank!

Ralph Boes

- 30.08.2011 -