Die Schweriner Thesen in der Bearbeitung von Herbert Wilkens
10 Thesen zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Das
Bedingungslose Grundeinkommen beruft sich auf das Menschenrecht,
Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die
Bundesrepublik Deutschland hat dieses Recht jedem hier lebenden Menschen
zu garantieren.
Jeder, der dauerhaft hier lebt, soll jeden Monat einen Geldbetrag
erhalten, der auf bescheidenem Niveau die Existenz sichert und die
gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht
Arbeit durch Einkommen. Es hebt den Zwang zur Erwerbsarbeit
auf.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen befreit von Existenzangst und fördert
damit die individuelle Selbstverwirklichung. Es wirkt emanzipatorisch.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen bietet die Grundlage für körperliche und
seelische Gesundheit. Es befreit von Unterbezahlung, Erpressbarkeit
und Mobbing.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen befreit von Bevormundung und
Schnüffelei. Alle Überprüfungen auf soziale Bedürftigkeit und
Erwerbsfähigkeit können eingestellt werden.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen fördert freies und
gemeinwohlorientiertes Denken und Handeln. Es
fördert die Demokratie und die gesellschaftliche Teilhabe jedes
Einzelnen.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen fördert das ökologische Bewusstsein in
der Gesellschaft.
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Das
Bedingungslose Grundeinkommen fördert das friedliche Zusammenleben und
die Integration.
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Das Bedingungslose
Grundeinkommen bricht mit dem neoliberalen Wirtschafts- und
Finanzsystem. Es hilft, den Trend zur Ökonomisierung aller
Lebensbereiche zu überwinden.
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Das Grundeinkommen
ist gerecht, weil sich alle auf derselben Lebendgrundlage entwickeln
können.
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Das Bedingungslose
Grundeinkommen ist finanzierbar.
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