BÜRGERINITIATIVE
BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN
Liebe Freunde, liebe Mitglieder, liebe Interessenten der BbG -
1.) Brandbrief: Zunächst ist zu danken für die große Unterstützung, die der "Brandbrief" bisher erhalten hat. Als 1000 Unterschriften zusammen waren, haben wir ihn in einem schönen "Bürgerspaziergang" zu den Amtssitzen des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und der Arbeitsministerin gebracht. Sehen Sie die Bilder, die Ansprache, und den Film.
Des weiteren kam ein Brief aus dem Petitionsausschuss zu mir: Vor fast zwei Jahren hatte ich eine Petition gegen die Sanktionen in Hartz IV geschrieben. Jetzt teilte man mir mit, man brauche (immer) noch etwas Zeit, um eine Stellungnahme des Fachausschusses für Arbeit und Soziales zu erhalten. Somit stand der Weg offen, den "Brandbrief" jetzt auch in den Petitions- und in den Fachausschuss des Bundestags zu schicken.
Jetzt warte ich auf die routinemäßig bald erfolgen dürfende Einladung vom Jobcenter. Ich werde den Brief deutlich vor dem Termin dort abgeben, damit man sich allseits auf die Begegnung vorbereiten kann. - Wenn man ihn im Jobcenter nicht längst schon kennt: Aus Nürnberg sind jedenfalls weit überdurchschnittlich viele Klicks auf die Seite des Brandbriefs zu verzeichnen.
Das Ergebnis des dann stattfindenden Gespräches wird
natürlich umgehend mitgeteilt.
2.) Neue Petition: Einen Teilbereich des Brandbriefes deckt folgende neue Petition ab:
Arbeitslosengeld II - Keine Kürzung von Leistungen bei
ehrenamtlicher Tätigkeit
Jetzt brauchen wir jede Unterschrift. Das Ziel muss sein mind. 50.000 Unterschriften zu sammeln.
Erst dann gäbe es eine öffentliche Anhörung. Bitte
unterstützt mich dabei. Bitte eventuell richtet jemand von Euch dafür sogar eine gesonderte Seite ein, mit Daumen hoch und unterschreibt bitte. Bitte teilt es allen euren Freunden und Freundinnen mit und bittet sie diese Mitteilung weiter zu geben, zu teilen.
Die öffentliche Petition zum Thema „Arbeitslosengeld II“ wurde soeben im Internet veröffentlicht.
Zu finden unter Nr. 18368 mit einer Laufzeit bis 12.
08. 2011. Arbeitslosengeld II - Keine Kürzung von Leistungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Hartz IV (SGBII) Leistungsempfänger und Sozialhilfeempfänger ( SGBXII ) von Sanktionen ausgenommen werden, wenn sie sich denn freiwillig in einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein aktiv betätigen. Als Nachweis reicht ein formloses Schreiben des Vereinsträgers.
Liebe Grüße Johannes Israel
Unterschreiben wir alle, lassen wir es krachen im Petitionsausschuss, damit man aufwacht für die lebenswidrigen Einschränkungen und das Unrecht, welches durch Hartz IV geschieht.
3.) Termine der BbG: Ansonsten sind die nächsten öffentlichen Termine wie immer auf der Seite "Veranstaltungen" unserer Bürgerinitiative zu finden. Die Gästezahl in den öffentlichen Treffen der Initiative steigt stetig an, was uns sehr freut.
Mit herzlichem Gruß, Ralph Boes
- Berlin, den 04.07.2011 -
|