Newsletter 23.12.2018 |
Liebe Freunde, liebe Interessenten der BbG - zu allererst grüßen wir Euch von unserer Weihnachtsfeier und wünschen auch Euch eine schöne Weihnachtszeit ... |
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Eine Bitte: Am 15. und ggf. noch am 16.01.2019 wird im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Frage verhandelt werden, ob die Sanktionen in Hartz IV verfassungswidrig sind. Bei der großen Bedeutung, die die Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen in dieser Frage hatte (d.h. ohne sie würde es den Prozess nicht geben, s. hier und hier) wäre es schön, es einer Anzahl der aktiven Mitglieder der Initiative zu ermöglichen, am Prozess zugegen zu sein und am - sicher von Presse überlaufenen - Ort, mit Aktionen präsent sein zu können. Es müsste für ihre Fahrtkosten und auch für ihre Übernachtung gesorgt sein, außerdem würden sie gerne die Kreuze aus der Kreuzaktion (s. hier und hier), Plakate und weiteres Material mitbringen, um am Platz vor dem Bundes-verfassungsgericht deutlich auf die Nöte der Hartz-IV-Betroffenen und auf das bedingungslose Grundeinkommen hinweisen zu können. Wir bitten um großzügige Spenden! Konto: Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. (BI Grundeinkommen e.V.)
oder per Paypal, s. hier >>
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Hinweis: Zum Abschluss möchten wir noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, Vorträge zu folgendem Thema einzurichten: |
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Mit herzlichem Dank und herzlichem Gruß,
für die BbG |
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