Berlin, den 18.02.2021
Liebe Freunde –
Nachdem die Behörden den am Reichstagufer fehlenden, von uns dort aufgerichteten
Artikel
20 GG
- schon zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes (23.05.2019),
- dann wieder nach
seiner Wiederaufrichtung zum Tag der deutschen Einheit (03.10.2019)
entfernt hatten
>> ...
soll er jetzt bei der
Polizei vernichtet werden.
Als Grund wird angegeben:
"Die Vernichtung ist die einzige
wirkungsvolle und verhältnismäßige Maßnahme, um sicher zu stellen, dass
durch die Herausgabe der Holzstele mit dem Text des Artikels 20 GG keine
erneute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt."
Der Countdown läuft ...
01.12.2021
Eine jüdisch-deutsche Stellungnahme
zur Vernichtung der Stele
Liebe Freunde - eine jüdische
Mitbürgerin hat sich entsetzt über die Anordnung der Vernichtung der
Stele gezeigt und einen entsprechenden Brief mit Aufforderung zur
Stellungnahme an Herrn Schäuble geschrieben ...
Wir sind ihr für diesen Schritt sehr
dankbar.
Der Wortlaut ist in nebenstehender PDF zu finden. |
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24.11.2021
"Diebstahl und Sachbeschädigung" -
staatsanwaltliche Ermittlungen
Nachdem zunächst ein
Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Diebstahl gegen uns
eröffnet worden ist,
wurde die Sache jetzt von der
Staatsanwältin
niedergelegt -
und gesagt, man gehe davon aus, dass wir auf die Rückgabe der
Betonplatte verzichten ...
Unsere Antwort
gibt es auch. :-) |
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11.10.2021
Die Begründung unserer Klage gegen die
Vernichtung der Stele Artikel 20 GG
ist beim Verwaltungsgericht eingereicht:
"Zur erstmaligen
Aufstellung der Stele am 18.05.2019 (d.i. zum Anlass des 70sten
Geburtstags des Grundgesetzes) schreibt die Polizei:
"Eine Genehmigung
für die Aufstellung der Stele in der Grünanlage lag nicht vor." Wir
stimmen mit dieser Aussage überein. Es gehört zum Duktus des
Kunstwerkes zu provozieren und herauszustellen, dass in der Frage nach
der Gültigkeit der Verfassung die
verfassungsgebende Gewalt, der Souverän und nicht sein
Personal, die verfasste Gewalt, das Wort hat – und dass der Souverän zum
Schutze der Verfassung keiner Genehmigung durch die
verfasste Gewalt
bedarf."
"In ihrer
Stellungnahme
vom 27.2.2021
schreibt die Polizei zur Rechtfertigung der von ihr verfügten
Vernichtung der Stele, diese habe "keinen materiellen sondern
bestenfalls einen ideellen Wert".
Genau auf Letzteres
kommt es bei einem Kunstwerk aber an.
Und genau an Letzterem
würde sich die Bedeutung
der behördlichen Vernichtung der Stele auch bemessen." |
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23. Mai 2021:
Installation der Grabplatte des Grundgesetzes und der Demokratie
am Kunstwerk "Grundgesetz 49" von Dani Karavan.
Liebe Freunde -
es
gibt Neuigkeiten aus unserer Arbeit -
vor allem von unserer Aktion zum 72.
Geburtstag des GG.
- Zu den Bildern der Aktion:
Fotostrecke.
-
Kurzer Film im Vorfeld der Aktion - Chronologie seit 2018 ff.
-
Film von der Aktion selbst (Anni und Martin Lejeune) ...
-
Gespräch bei Narrative #46 (Ovalmedia) – Ralph Boes & René Schlott über
das Stelenprojekt und über die Abstimmung bei "Unsere Verfassung e.V.
Liebe Freunde -
Da der Bundestag am Reichstagufer "Hausrecht" hat und der
eigentliche Verursacher von Konfiszierung und Vernichtung der Stele ist,
haben wir jetzt vom Präsidenten des Bundestags, Herrn Dr.
Wolfgang Schäuble, eine Stellungnahme zu diesem finsteren
Akt der Kunstvernichtung
eingefordert.
>>
Nun, freiwillig wird er die Stellungnahme sicher nicht
geben, es sei denn, es gibt noch mehr Menschen, die ein Stellungnahme vom
Bundestag erwarten.
Vielleicht sehr Ihr einen Sinn darin, da
mitzuhelfen? >>
Newsletter vom 07.05.2021
Die Akten der
Auseinandersetzung:
Stufe 4:
11.10.2021
Begründung der Klage beim
Verwaltungsgericht ist eingereicht:
"Zur erstmaligen
Aufstellung der Stele am 18.05.2019 (d.i. zum Anlass des 70sten
Geburtstags des Grundgesetzes) schreibt die Polizei:
"Eine Genehmigung
für die Aufstellung der Stele in der Grünanlage lag nicht vor." Wir
stimmen mit dieser Aussage überein. Es gehört zum Duktus des
Kunstwerkes zu provozieren und herauszustellen, dass in der Frage nach
der Gültigkeit der Verfassung die
verfassungsgebende Gewalt, der Souverän und nicht sein
Personal, die verfasste Gewalt, das Wort hat – und dass der Souverän zum
Schutze der Verfassung keiner Genehmigung durch die
verfasste Gewalt
bedarf."
In ihrer
Stellungnahme
vom 27.2.2021
schreibt die Polizei zur Rechtfertigung der von ihr verfügten
Vernichtung der Stele, diese habe "keinen materiellen sondern
bestenfalls einen ideellen Wert".
Genau auf Letzteres
kommt es bei einem Kunstwerk aber an.
Und genau an Letzterem
würde sich die Bedeutung
der behördlichen Vernichtung der Stele auch bemessen." |
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27.07.2021
Die Polizei versucht die Klage abzuweisen:
"Am 26.10.2020 wurde der Klägerin die beabsichtigte
Vernichtung der Stähle mitgeteilt und ihr Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Hierauf stellte die Klägerin mit Schreiben vom
15.2.2021 im Wesentlichen ihre sinngemäße Rechtsauffassung mit, wonach
die Aufstellung der Holzstele am Reichstagsufer rechtmäßig gewesen
sei, da deren Aufstellung durch die Kunstfreiheit legitimiert sei.
Zudem macht die Klägerin geltend, dass die Stele zukünftig im
Bundestag aufgestellt werden solle. Einen entsprechenden Antrag habe
sie beim Kunstbeirat des Deutschen Bundestages gestellt. Gleichzeitig
will die Klägerin aber die Stele gemeinsam mit dem Beklagten am
Reichstagsufer mit einem "Festakt der Versöhnung an der Neuerrichtung
des Grundgesetzes" wieder aufstellen.
Die Beklagte folgte der Rechtsauffassung der Klägerin
nicht und ordnete die Vernichtung der Stähle mit Bescheid vom
11.3.2021 an. Hiergegen legte die Klägerin am 16.4. 2021 fristgerecht
Widerspruch ein, welcher mit Widerspruchsbescheid vom 29.4. 21
zugestellt am 4.5. durch den Beklagten zurückgewiesen wurde." |
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04.06.2021
Wir reichen Klage gegen
die Anordnung der Vernichtung der Stele ein:
Die Klage ist erst rein formal verfasst und enthält
noch keine Begründung.
"Eine Begründung erfolgt mit gesonderter Post nach Akteneinsicht der
vollumfänglichen Gerichtsakte nach Beiziehung der vollständigen
Verwaltungsakte der Beklagten."
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Stufe 3:
07.04.2021
Öffentlicher Widerspruch
der Anthroposophischen
Gesellschaft Berlin
gegen die Anordnung der Vernichtung:
"Mit
Unverständnis und Entsetzen musste ich ein Schreiben
aus Ihrem
Hause zur Kenntnis nehmen, in welchem
Herrn Ralph Boes angekündigt wird, dass ein von ihm
erschaffenes Kunstwerk, eine
3 m hohe Holzstele mit in Gold ausgeführtem Text des
Artikels 20 GG, vernichtet
werden soll.
(...) Wurde dies von Ihrer Rechtsabteilung
überprüft und
gebilligt? Wer bestimmt in Ihrem Haus, was „verhältnismäßig“
ist?
Und wie kann eine friedliche Stele eine Gefahr für
die öffentliche Ordnung und
Sicherheit darstellen? |
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04.05.2021
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Betr.: "Anordnung der
Vernichtung der Stele Artikel 20 GG" durch die Polizei
Brief an den Präsidenten des Deutschen
Bundestags,
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble:
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"Als den Präsidenten des
Bundestags, in dessen Verantwortung der Umgang mit der Stele und ihre
Vernichtung fällt, fordern wir Sie zu diesem rechtlosen und finsteren
Akt der Kunstvernichtung zu einer
Stellungnahme auf." |
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Stufe 2:
29.04.2021
Widerspruchsbescheid der Polizei:
"Die Vernichtung des im Bescheid vom 11.03.2021 aufgeführten
Gegenstandes ist ermessensfehlerfrei und nicht zu beanstanden."
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25.04.2021
Unser Widerspruch gegen
die Anordnung der Vernichtung:
"Auch das von Ihnen jetzt nachträglich bemühte Motiv der
"Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" trifft nicht.
Im Sinne der Kunstfreiheit wäre selbst harte Provokation erlaubt.
Inwiefern aber die Aufrichtung des
Ideales der Bundesrepublik, der Prinzipen der aus den Menschenrechten
gehobenen Staatsstruktur der Bundesrepublik
- an würdigem Orte, an dem ein Hinweis darauf unbedingt fehlt - zu
Zeitpunkten, an denen das Grundgesetz öffentlich gefeiert wird - in
einer Form, die schön ist und begeisternd, in keiner Weise aber
anstößig wirkt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden – DAS
müssen Sie uns erklären ..." |
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11.03.2021 Anordnung der
Vernichtung
der Stele Artikel 20 GG durch die Polizei:
"(...)
Die Vernichtung ist die einzige wirkungsvolle und damit
verhältnismäßige Maßnahme, um sicherzustellen, dass durch die
Herausgabe der Holzstele mit dem Text des Artikels 20 GG keine erneute
Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintritt." |
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Stufe 1:
15.02.2021
Unser
Antwortschreiben:
"Sie sagen, dass die Stele widerrechtlich von uns aufgestellt worden
sei.
Es könnte sein, dass Sie hier irren: (...) Um die Sache zu einem guten Abschluss zu bringen (Sie wissen: Ende gut -
ALLES gut!) möchten wir folgenden Vorschlag machen. Sie haben die
Stele widerrechtlich genommen. Wir bieten Ihnen nun an, die Stele
wieder an ihren Ort zurückzubringen. Wir bauen sie dann gemeinsam mit
Ihnen auf und laden alle, die an ihrer Errichtung - und alle, die an
ihrer Entfernung beteiligt waren zu diesem Festesakt der Versöhnung an
der Neuerrichtung des Grundgesetzes mit ein. (...)" |
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Erste Stellungnahmen zum
Antwortschreiben:
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Lieber Ralph,
danke Dir und euch für diesen bestimmten, geistreichen, würdevollen,
menschlichen und humorvollen Einsatz für unser Grundgesetz.
Deine Erwiderung an Herrn K. ist ein inspirierendes Zeitdokument!
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MEIN LIEBER
MEISTER BOES !!!!
deine
antwort ist ein meisterstück
also - ich muss sagen : grandios !
absolut konstruktiv......
eine wahre soziale plastik.
( kein banales plagiat )
beuys lächelt und nickt.....
Allein -
dein fußpunkt 10 über die
würdelose u kriminelle anmaßung
der exekutive.....läßt mich wütend werden....
und gleichwohl taktisch gut, dein schweigen,
denn meine wut hätte - und hat - schon
viel eben dadurch zunichte gemacht....
Mit
brüderlichen grüßen,
herzlichs |
Großartig!
"Denn dass der Souverän,
wenn's um's Grundsätzliche geht, nicht erst sein Personal zu fragen
hat, war ebenfalls ins Bild zu bringen."
Das werden die nie einsehen^^
"Soweit zu unserer Gesetzestreue - und jetzt zu der
Ihren:..."
Yeah :D
"Wir bieten Ihnen nun an, die Stele wieder an ihren
Ort zurückzubringen"
Hrhrhrhr
Für genau solche Nummern liebe ich Dich.
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Lieber Ralph, liebe
Steffi,
meine Anerkennung für Eure gelungene, brilliante und
ausgewogene Antwort zur Vernichtungsankündigung der Stele!
Insbesondere habt Ihr meine Hochachtung, weil Ihr trotz
juristischer Klarheit nicht den Klageweg beschreitet, sondern den
Vertretern der Behörden, die ja auch Menschen sind, die Hand zur
Versöhnung reicht. Ihr begebt Euch damit nicht auf die gleiche Ebene.
Euer Anspruch auf Anregung eines Dialogs zur Umsetzung des Art. 20 GG
ist damit unterstrichen.
Ganz besonders ist der Gedanke, das Verhalten der
Behörden als Teil des Gesamtkunstwerks zu begreifen, das die
Rechtfertigung der Stele nur noch mehr unterstreicht. Die
Glaubwürdigkeit des Bundestages als Vertreter des Grundgesetzes wird
damit hinterfragt, die Abgeordneten werden so praktisch ermahnt, ihre
Entscheidungen diesbezüglich zu überdenken.
Durch Euer Wirken habe ich viel gelernt. Danke!
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26.10.2020
Androhung der Vernichtung der Stele Artikel 20 GG durch
die Polizei:
"Am 15.10.2019, 10:00 Uhr, wurde die, durch Sie, widerrechtlich
aufgestellte Stele mit dem Text
des Artikel 20 Grundgesetz durch die Polizei Berlin abgebaut und
sichergestellt.
(...)
Nach Ablauf der Jahresfrist der polizeilichen Inverwahrungnahme ist
nunmehr über die
mögliche Vernichtung der Stele
zu entscheiden." |
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Der Bundestag:
Parallel zur Aktion mit
der Stele hatten wir im Bundestag den Antrag auf Erstellung einer
Glasstele mit dem Artikel 20 am Reichstagsufer
und zur Errichtung der Buchenholzstele IM Bundestag gestellt. >>
Die Anträge:
Der
Umgang mit unseren Anträgen zeigt, dass der Bundestag die
Auseinandersetzung mit Artikel 20 UNGEDINGT verhindern will.
Hier unser Antrag >>
Hier die Reaktion des Bundestags
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Überblick über die gesamte Aktion bis jetzt:
Ziel der Aktion ist
es, einer Politik gegenüber, die sich immer mehr vom Grundgesetz
entfernt und immer mehr die Gestaltung Deutschlands und Europas den
Wirtschaftsmächten überlässt, für die Wiederbeachtung der Prinzipien
des Grundgesetzes und für eine Erneuerung der Bundesrepublik an
ihren eigenen Idealen einzutreten.
- Zur grundsätzlichen Beschreibung unserer Ziele geht es
hier:
www.artikel20gg.de/
Die Aktion hat jetzt die 5. Stufe (Akt 5) erreicht:
Akt1: Die öffentlichen Erstellung der Stele - mit groß
angelegter Öffentlichkeitsarbeit durch das ganze 70ste Jahr des
Grundgesetzes hindurch (23.05.2018 - 17.05.2019) - am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin.
- Zur Webseite, die diesen Teil der
Aktion repräsentiert,
geht es hier >> |
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Akt2: Die Aufrichtung der Stele zum 70sten Geburtstag
des Grundgesetzes am Bundestag - und ihrer Abräumung durch die
Staatsgewalt. (18.05.2019)
- Zur Webseite, die diesen Teil der
Aktion repräsentiert,
geht es hier >> |
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Akt3: Unsere Antwort auf die Abräumung, wie sie im Jahr
2019 gegeben werden konnte ... (Aktionen vom 03.10. bis
09.11.2019)
- Zur Webseite, die diesen Teil der Aktion
repräsentiert,
geht es hier >>
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Akt4: Wir lassen uns das Grundgesetz nicht nehmen.
Natürlich machen wir weiter ... (Aktionen ab dem 23.05.2020)
- Zur Webseite, die diesen Teil der Aktion
repräsentiert,
geht es hier >>
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Akt 5 läuft jetzt ...
Mal sehen, wie es weiter geht
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