(Stand: November 2012)
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Inwiefern das Sozialsystem von den Menschenrechten und vom
Grundgesetz (der Verfassung) abgekoppelt
ist, ist im
Brandbrief nachzulesen. |
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Im Gegensatz zum Hungerstreik, in dem man zwar zu essen hat, aber selbst zu hungern entscheidet, um jemand anderen zu einer Entscheidung zu zwingen, handelt es sich beim "Sanktionshungern" um das Umgekehrte: Ich mache keinen Hungerstreik - ich "werde" sozusagen "gehungert".
Man entzieht mir die Existenzgrundlage, um mich zu etwas zu
zwingen. Das Sanktionshungern ist mein Weg, die Menschenunwürdigkeit des Sanktionssystems in Hartz IV zur Anschauung zu bringen. In meinem Fall ist es so, dass ich sanktioniert werde, weil ich den Bruch der Verfassung und die Auslöschung der Menschenrechte in Hartz IV nicht anerkenne (s. Brandbrief), in Folge dieser nicht-Anerkenntnis durch mein politisches Handeln zwar vollbeschäftigt bin, dabei aber ein Ziel und ein Lebenskonzept verfolge, welches unserem Staat (zur Zeit noch) nicht gefällt. Dabei werde ich da nur in dem Ausmaß sanktioniert, welches im Hartz-IV-System für jeden, der sich nicht bedingungslos unterwirft, sei es auch aus anderen, nicht-politischen Gründen, kühl vorgesehen, in menschlicher Hinsicht aber absolut unwürdig und lebensvernichtend ist. Bei dem von mir praktizierten Sanktionshungern handeln es sich nicht um den "Wallraff-Weg", im Sinne des Hartz IV-Systemes alle Erniedrigungen hinzunehmen und darüber zu berichten. Sondern ich lebe einfach vor, was in der unmenschlichen "Rechtsfolgenbelehrung" des Hartz-IV-Systemes als Bestrafung für jeden Hartz-IV-ler vorgezeichnet ist. Ich bringe ins Bild, womit man jeden Hartz- IV-Empfänger nötigt, jede Entwürdigung hinzunehmen und sich bedingungslos den staatlichen Unsinnsforderungen zu unterwerfen. Der tiefgreifende Verfassungsbruch durch Hartz IV ist im Brandbrief und in dem durch uns erstellten Gutachten dargelegt. Inzwischen hat sich auch das Sozialgericht in Gotha unserer Auffassung von der Verfassungswidrigkeit in Hartz IV angeschlossen und dementsprechend unser Gutachten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.
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Ich würde meiner politischen Mission sehr schaden, wenn ich heimlich essen würde. Man kann das Hungern an der Änderung meiner Statur und meines Gesichtes verfolgen. Außerdem wird mein Gewicht regelmäßig auf der Seite Infos/Berichte veröffentlicht.
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Durch Sanktionen wird man bestraft. Oft für Dinge, die man selbst nicht für bestrafungswürdig hält. Gerade von dem Sachbearbeiter oder von der Sachbearbeiterin, die einen bestraft hat, Einkaufsgutscheine erbitten zu müssen, die nur auf Gnade hin gewährt werden, ist eine äußerst hohe Hürde. Die Gutscheine dann in einem Laden einlösen zu sollen, in dem man bei Vorlage sofort als Nichtsnutz und sozialer Abschaum, im besten Fall vielleicht nur als bemitleidenswertes Opfer der Gesellschaft betrachtet wird - ist schier unmöglich.
Weitere Probleme des Gutscheins:
In etlichen Regionen wird der Gutschein für den ganzen Monat
ausgestellt. Er muss mit EINEM Einkauf
eingelöst - und Rückgeld darf vom Händler nicht ausbezahlt werden. Mit Gutscheinen kann man keine Fahrkarten kaufen, Telefon-, Strom-, Mietkosten begleichen. Man kann nicht kochen und ist völlig aus dem Leben ausgegrenzt. Aus der Sicht des Händlers taucht das Problem auf, dass er, weil nicht alle Waren gekauft werden dürfen, den Einkauf zu kontrollieren hat und so, ob er will oder nicht, zum Vollzugsgehilfen des Systems gemacht wird. Außerdem ergibt sich für ihn die Schwierigkeit, dass er den Gutschein beim Amt erst einlösen muss. Das Amt lässt sich dafür oft viel Zeit ...
Die meisten Händler lehnen die Entgegennahme solcher Gutscheine deshalb ab - was
gerade in kleineren Städten und Gemeinden dazu führt, dass die
Sanktionierten in nahe gelegenen Läden trotz des Gutscheins nicht bedient
werden, wegen Geldmangels (keine Fahrkarte) die noch möglichen Läden aber nicht
erreichen
können. Außerdem haben sie ggf. das Problem, wie ohne ein entsprechendes
Verkehrsmittel ein Einkauf für den ganzen
Monat transportiert werden soll. In ähnlicher Weise stellt auch das Angebot der Essensgutscheine nur eine zusätzliche Foltermaßnahme dar. Nach außen wird der Anschein erzeugt, als würden die Menschenrechte noch geachtet. Die Menschen, die mit den Essensgutscheinen beglückt werden, können damit aber oft nichts anfangen und werden so zusätzlich als Versager stigmatisiert. Da durch die Einkaufsgutscheine die Entwürdigung nur weiter getrieben und die Menschenwürde noch tiefgründiger als durch die bloße Sanktion außer Kraft gesetzt ist, werde ich sie nicht in Anspruch nehmen.
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Warum beantragt Herr Boes nicht "aufschiebende Wirkung" beim
Sozial-gericht? Anders als in der übrigen Welt, in der erst die Rechtsgültigkeit einer Strafe geprüft sein muss, bevor sie verhängt wird, wird die Strafe im Hartz IV-System direkt vollzogen, auch bevor und während die rechtliche Überprüfung erfolgt. So soll der Hartz-IV-Empfänger seine Rechte also in schon sanktioniertem Zustand, ggf. sogar hungrig und aus der Obdachlosigkeit heraus, einklagen. Entschädigt wird er erst, wenn er gewonnen hat – was Jahre dauern kann. Dann allerdings auch nur für das direkt nicht ausgezahlte Geld! Für die mit der Sanktionierung aufgelaufenen Folgekosten, wie Kosten für Stromsperren, Mahn- und Inkassogebühren usw., auch für die sozialen, gesundheitlichen und seelischen "Folgekosten", tritt das Amt auch dann nicht ein. Wir haben hier ein weiteres Stück von Herren-Gesetzgebung gegen die Ärmsten der Gesellschaft, welches nicht zu fassen ist. Sie sollen kuschen und nicht klagen. Zum Ausgleich gibt es über das Sozialgericht die (theoretische) Möglichkeit, die Sanktionen bis zur endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit aufzuschieben. D.h. das Sozialgericht zwingt dann das Jobcenter, entgegen seiner Praxis das Geld bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Überprüfung auszuzahlen. Damit beweist es, dass die Praxis des Jobcenters rechtswidrig ist – ohne dass das für das Jobcenter irgend Konsequenzen hätte. Wir haben in Hartz IV ein menschenrechts- und verfassungswidriges Gesetz, welches durch die Sozialgerichte nur "weichgespült" wird.
Politisch besehen
kann
man sich dadurch in Ruhe wiegen: Wenn das Gesetz auch allen Regeln der
Verfassung und der Menschlichkeit widerspricht, kann man sich doch damit
beruhigen, dass es "verfassungskonform angewendet" wird.
In meinem Fall greift
die "aufschiebende Wirkung" nicht, weil sie nur gestattet wird, wenn
"ausreichend Aussicht auf Erfolg" der Klage besteht. Da das Sozialgericht
in Berlin Hartz IV für "unbedenklich" hält, wird sie mir nicht gewährt.
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