Ralph Boes                                                                                                Berlin, den 01.02.2012

xxxxxxxxxxxxxxx, 13357 Berlin
ralphboes@freenet.de

 

 

 

An den
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

- Herrn D....  –

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

Betr.:    Pet 4-16-11-81503-058166
Bezug: Ihr Schreiben vom 11.01.2012

 

 

Sehr geehrter Herr D... ,

 

ich danke Ihnen für die Übersendung ihres Schreibens vom 11.01.2012.

 

Es bereitet mir allerdings Sorge, wenn ihre Mitteilung die Absicht beinhalten sollte, meine Petition zur Abschaffung der Sanktonen in Hartz IV vom 20.08.2009 nun einfach der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen zuzuschlagen.

 

Dies um so mehr, als weitere Petitionen, die auf die Abschaffung der Sanktionen zielen, mit dem Hinweis auf die von mir vorgelegte Petition abgelehnt werden,

s. z.B. http://hartz.info/index.php?topic=30751.0

 

Meine Petition bezieht sich nicht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern auf einen Sanktionsmechanismus, welcher im derzeitigen Sozialstaat wirkt und einen großen Teil der Bevölkerung gegenwärtig ggf. ihrer Grundrechte beraubt.

Sie möchte, dass dieser Mechanismus unter die Lupe genommen wird.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich erstens auf das Sanktionsmoratorium verweisen, in welchem mit breitester gesellschaftlicher Unterstützung – und ebenfalls unabhängig vom bedingungslosen Grundeinkommen – zur Überprüfung der Sanktionspraxis aufgerufen wird,

s. www.sanktionsmoratorium.de

 

Zweites möchte ich darauf verweisen, dass die von mir kritisierten Sanktionen vermutlich sogar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 widersprechen, in welchem steht:
 

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht … hat als Gewährleistungsrecht … eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden."
 

Und drittens möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass eine so ernste Angelegenheit wie die Frage nach den Sanktionen, durch die wesentlichste Grundrechte der Bürger gelöscht [1] und im Sinne verfassungsfremder Mächte durch Herren- und Privilegienrechte ersetzt werden, so sehr auf die lange Bank geschoben wird.


Ich bitte um eine alsbaldige Antwort, wie Sie bezüglich meiner Petition verfahren werden.
Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

 


[1]  Ich verweise hier auf meinen "Brandbrief" unter http://grundrechte-brandbrief.de