Ralph Boes                                                                                     Berlin, den 18.07.2012

xxxxxxxxxxxxxxx, 13357 Berlin

 

 

 

 

An das
Jobcenter Berlin Mitte

 - Arbeitsvermittlerin Frau Kxxxxx -

Sickingenstr. 70/71

10553 Berlin

 

 

 

Betr.: Ihr Zeichen: xxxx. xxxxxxxxxxxxx

 

 

 

Sehr geehrte Frau Kxxxxx,

 

 

hiermit möchte ich schon einmal anzeigen, dass ich weder im Mai, noch im Juni oder Juli Bemühungen um Arbeit im Sinne des von Ihnen über mich verhängten Verwaltungsaktes unternommen habe.

 

Getreu meiner Auffassung, dass der Verwaltungsakt NICHTIG und Ihre Forderungen als Nötigungen mit Androhungen von Hunger, Obdachlosigkeit usw. amoralisch, menschenrechts- und grundgesetzwidrig sind, werde ich das auch in Zukunft nicht tun.

 

Verbotene Aufenthalte außerhalb Berlins sind leider nur geringfügig angefallen [1], da ich nicht genügend eingeladen worden bin. Ich werde meine Bemühungen hier verstärken. Siehe hier >>

 

Ich erwarte ihre Sanktionen oder ihre Entscheidung, den Verwaltungsakt aufzuheben, bis zum 31.08.2012.

 

Sollte eine Reaktion Ihrerseits bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, betrachte ich die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes als auch von Ihrer Seite her akzeptiert.

 

 

Zum Hintergrund:

 

In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es:

"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Hartz IV setzt neben den Menschenrechten das Grundgesetz und damit die "verfassungsmäßige Ordnung" unmittelbar für 12 Millionen Menschen [2] in Deutschland außer Kraft. [3]

 

Widerstand ist angebracht - und per Gesetz gestattet.

 

Was ich seit längerem leiste, ist die freundlich-möglichste und entgegenkommendste Form des Widerstandes, die bei einem so ernsten Thema möglich ist.

 

Es ist klar, dass eine solche Arbeit "ehrenamtlich" geleistet werden muss und nicht in herkömmlicher Art entlohnt werden kann, da jede "Entlohnung" mehr als anrüchig wäre.

 

Andererseits ist es aber eine spannende Frage,
ob ein Widerstand, der vom Grundgesetz erlaubt, ja von den Vätern des Grundgesetzes im Bedarfsfall sogar erhofft worden ist, von IHNEN sanktioniert werden darf und/oder sanktioniert werden wird.

 

 

Mit großem Interesse an ihrer Antwort

und mit freundlichem Gruß,

 
Ralph Boes
 


[1] 22.05.2012 Limburg, 31.05.2012 Kiel

[2] Eine der vielen frommen Lügen aus Nürnberg lautet, dass die Sanktionen nur 3,2 Prozent der Menschen in Hartz IV betreffen würden. Sie betreffen unmittelbar 12 Millionen Menschen: ALLE sogenannten "Arbeits"-losen, nicht nur die offiziell zugegebenen, sondern auch alle Menschen in Umschulungs-, Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen, alle Menschen über 58 Jahre, alle Erkrankten usf. - sowie ALLE MENSCHEN IM NIEDRIGLOHNSEKTOR - weil JEDER von ihnen seine Entscheidung unter dem Eindruck der Sanktionen fällt und JEDER von ihnen unter der Androhung der Sanktionen Niedrigstlöhne und Erniedrigungen aller Art in Kauf zu nehmen hat.
Mittelbar betreffen die Sanktionen sogar das ganze Volk, über 80 Millionen Menschen, weil sie das Volk spalten, grundlegend die soziale Atmosphäre vergiften, Arbeitgebern alle Mittel zur Ausbeutung der Arbeitnehmer in die Hand geben, Sanktionierungen zu "Recht" und niedersinnige Hetze gegen Arbeitslose zur "Moral" verklären, Unterwürfigkeit belohnen, Selbstbewusstheit und Ehrlichkeit bestrafen usf..
Auch die Mitarbeiter ihres Amtes sind betroffen, da auch viele von Ihnen nur deshalb im "Amt" sind, weil sie Angst haben, sonst selbst in Hartz IV zu landen.

[3] Siehe
- das Urteil der UNO über die Menschenrechtslage in Deutschland

- meinen "Brandbrief" vom 07.06.2011

- meinen Brief  "Statt einer Eingliederungsvereinbarung" vom 11.08.2011

- meinen Brief vom 25.10.2011

- meinen Widerspruch zum Verwaltungsak vom 30.06.2012