Ralph Boes Berlin, den 18.07.2012 xxxxxxxxxxxxxxx, 13357 Berlin
An das - Arbeitsvermittlerin Frau Kxxxxx - Sickingenstr. 70/71 10553 Berlin
Betr.: Ihr Zeichen: xxxx. xxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Frau Kxxxxx,
hiermit möchte ich schon einmal anzeigen, dass ich weder im Mai, noch im Juni oder Juli Bemühungen um Arbeit im Sinne des von Ihnen über mich verhängten Verwaltungsaktes unternommen habe.
Getreu meiner Auffassung, dass der Verwaltungsakt NICHTIG und Ihre Forderungen als Nötigungen mit Androhungen von Hunger, Obdachlosigkeit usw. amoralisch, menschenrechts- und grundgesetzwidrig sind, werde ich das auch in Zukunft nicht tun.
Verbotene Aufenthalte außerhalb Berlins sind leider nur geringfügig angefallen [1], da ich nicht genügend eingeladen worden bin. Ich werde meine Bemühungen hier verstärken. Siehe hier >>
Ich erwarte ihre Sanktionen oder ihre Entscheidung, den Verwaltungsakt aufzuheben, bis zum 31.08.2012.
Sollte eine Reaktion Ihrerseits bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, betrachte ich die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes als auch von Ihrer Seite her akzeptiert.
Zum Hintergrund:
In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es:
Hartz IV setzt neben den Menschenrechten das Grundgesetz und damit die "verfassungsmäßige Ordnung" unmittelbar für 12 Millionen Menschen [2] in Deutschland außer Kraft. [3]
Widerstand ist angebracht - und per Gesetz gestattet.
Was ich seit längerem leiste, ist die freundlich-möglichste und entgegenkommendste Form des Widerstandes, die bei einem so ernsten Thema möglich ist.
Es ist klar, dass eine solche Arbeit "ehrenamtlich" geleistet werden muss und nicht in herkömmlicher Art entlohnt werden kann, da jede "Entlohnung" mehr als anrüchig wäre.
Andererseits ist es aber eine spannende Frage,
Mit großem Interesse an ihrer Antwort und mit freundlichem Gruß,
[1] 22.05.2012 Limburg, 31.05.2012 Kiel
[2]
Eine der vielen frommen Lügen aus Nürnberg lautet, dass die Sanktionen
nur 3,2 Prozent der Menschen in Hartz IV betreffen würden. Sie
betreffen unmittelbar 12 Millionen Menschen: ALLE
sogenannten "Arbeits"-losen, nicht nur die offiziell
zugegebenen, sondern auch alle Menschen in Umschulungs-,
Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen, alle Menschen über 58
Jahre, alle Erkrankten usf. - sowie ALLE MENSCHEN IM
NIEDRIGLOHNSEKTOR - weil JEDER von ihnen seine Entscheidung
unter dem Eindruck der Sanktionen fällt und JEDER von ihnen
unter der Androhung der Sanktionen Niedrigstlöhne und Erniedrigungen
aller Art in Kauf zu nehmen hat.
[3]
Siehe - meinen "Brandbrief" vom 07.06.2011 - meinen Brief "Statt einer Eingliederungsvereinbarung" vom 11.08.2011 - meinen Brief vom 25.10.2011 - meinen Widerspruch zum Verwaltungsak vom 30.06.2012
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