Klage gegen den Verwaltungsakt - erste Klage |
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Az.: S 34 AS 22401/12
ich möchte hiermit in vollständiger Form die Klage vorlegen, die ich in "vorläufiger" Form schon am 24.08.2012 abgegeben habe. (Az.: S 34 AS 22401/12)
Zum Hintergrund:
Um die Verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systems zur Überprüfung bringen zu können, habe ich mich bewusst in die Schusslinie aller dort geltenden Sanktionen gestellt.
Obwohl ich Hartz IV beziehe, habe ich - in vollem Wissen des Jobcenters ! - seit Jahren bundesweit vollzeitig ehrenamtlich als Dozent für das bedingungslose Grundeinkommen gearbeitet und kritisiere auch vehement das Hartz-IV-System.
In meinem "Brandbrief eines entschiedenen Bürgers", den ich vom Bundespräsidenten über die Bundeskanzlerin, die Arbeitministerin usf. bis herunter zu den Sachbearbeitern in meinem Jobcenter gesendet habe,
Zitat für die von mir gezogenen persönlichen Konsequenzen:
Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem JC über eine dem Grundgesetz entsprechende Eingliederungsvereinbarung und einer Frist, in der man mich ratlos ignorierte und mir den Regelsatz einfach ohne Eingliederungsvereinbarung und ohne weitere Gespräche überwies, habe ich die Rechtmäßigkeit einer solchen Sonderbehandlung von mir aus hinterfragt (s. hier und hier) - und man hat mir dann, nach weiterem Zögern, eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gesandt.
In zwei Schreiben, einem vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012- und einem endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012, habe ich die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit dieser Eingliederungsvereinbarung dann bestritten. Dies nicht im Sinne der Hartz-IV-Regeln, sondern von der Basis des Grundgesetzes aus.
Dieser Widerspruch wurde am 24.06.2012 von Jobcenter abschlägig beschieden, interessanterweise aber so, dass sich dabei nur auf den vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012 und nicht auf den endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012 bezogen wurde und die ganze Grundrechtsdebatte damit vollständig ausgeblendet blieb.
Antrag:
Das Grundgesetz har Vorrang! Ich bitte Sie, die Begründung meines Widerspruches vom 30.06.2012 zum Gegenstand der Klagebegründung zu machen und meine Argumente gegen die per Verwaltungsakt gegen mich verfügte Eingliederungsvereinbarung von der Seite des Grundgesetzes her und im Sinne der von mir vorgebrachten Gründe zu überprüfen und zu entscheiden. Sollten Sie sich dazu außerstande fühlen, weil meine Argumentation außerhalb des zur Zeit geltenden Sozialrechts verläuft, bitte ich Sie um entsprechende Weiterleitung meiner Klage.
Mit herzlichem Dank und freundlichem Gruß Ralph Boes
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