Ralph Boes
Berlin, den 13.12.2012
Spanheimstr. 11, 13357 Berlin
An das
Jobcenter Berlin Mitte
- Frau
Xxxxxx -
Sickingenstr. 70/71
10553 Berlin
Betr.: Ihr Zeichen: xxxx. xxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx
ich danke Ihnen hiermit für die
Rücknahme
der Sanktionsbescheide vom
28.09.2012 und vom
08.10.2012, möchte
allerdings anmerken, dass durch diese Entscheidung nun nicht mehr nur die verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systemes, sondern darüber hinaus auch
noch die Kompetenz ihrer Behörde in Frage gestellt ist.
Ich möchte folgende Fragen stellen:
1. |
Gibt es Schadensersatz – z.B. für im Sanktionszeitraum vom
01.11. bis zum 23.11.2012 aufgelaufene Mahngebühren? |
2. |
Gibt es Schmerzensgeld für das – selbst in Ihrer "Gesetzgebung"
– unrechtmäßig erfahrene Leid? |
3. |
Wenn ja – werden Schadensersatz und Schmerzensgeld dann als
"Einkommen" angerechnet und vom Hartz-IV-Geld wieder abgezogen?
(Im Internet gibt es Einträge, die das befürchten lassen.) |
4. |
Wie
will die Behörde rechtfertigen, dass 2/3 der gegen mich verhängten
Bescheide, selbst nach Maßgabe ihrer eigenen durchwegs
verfassungswidrigen Gesetze, unrechtmäßig sind? Und dies angesichts
der existenzbedrohenden Schwere und Bedeutung der "Bestrafung"? |
5. |
Wie
sind die Kontrollmaßnahmen, die so etwas ausschließen? |
6. |
Wie
gewährleistet man, dass die Kontrollmaßnahmen wirken, bevor
die Sanktionen laufen? |
7. |
Hat
die Behörde mit den Sanktionen bis zu Hunger und Obdachlosigkeit nicht
ein viel zu scharfes Schwert in der Hand – und ist dazu noch
unfähig, es auch nur nach Maßgabe ihrer eigenen Gesetze regelhaft zu
führen? |
8. |
Die Behörde in Nürnberg brüstet sich ja über alle
Maßen, indem sie verkündet, dass die schwindelerregend angestiegene
Sanktionsflut durch eine "professionellere Arbeit" der Jobcenter zu
erklären sei.
Sind Sie da wirklich sicher? |
9. |
Was
halten Sie von dem mir in einer Email zugesandten, an Sie gerichteten Vorwurf, Kläger,
Richter und Vollstrecker in EINEM zu sein – und damit totalitäre
Struktur zu tragen? |
10. |
Wie
wird mit mir in Zukunft weiter verfahren werden?
Werde ich weiter sanktioniert, weil ich den Verfassungsbruch des
Hartz IV-Systems nicht anerkenne? ("Arbeits"-Verweigerung
wird man mir ja wohl in keiner Weise irgendwie vorwerfen können.) |
11. |
Was, wenn nicht? Wie wollen sie das den Millionen anderen
"Kunden" und Betroffenen erklären? |
Es gibt noch einen weiteren Kreis von Fragen, die sich ergeben haben:
12. |
In der alten, per Verwaltungsakt verfügten
Eingliederungsvereinbarung vom 02.05.2012 steht oben geschrieben:
"Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 02.05.2012
bis 02.11.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart
wird."
Weiter unten
ist zu lesen:
"Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre
Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind."
Welche der
beiden Infos ist nun als gültig anzusehen? |
13. |
Darf
ich davon ausgehen, dass Sie jetzt auch diese
"Eingliederungsvereinbarung" wegen eines solchen formalen Fehlers
zurückziehen werden? Dass damit ALLE Sanktionen fallen? |
14. |
Ist es richtig, dass seit dem 02.11.2012 keine
Eingliederungsvereinbarung mehr für mich besteht und ich wieder nach
einer "Lex Boes" behandelt werde? |
15. |
Oder
haben Sie jetzt die von mir Ihnen zugesandte, verfassungsrechtlich
einwandfreie
Eingliederungsvereinbarung vom
15.11.2012 anerkannt? |
Und nun noch eine letzte Frage, die ich
Ihnen nicht ersparen kann ...
Der Focus fragt ja so treffend:
"Was
tun die Behörden gegen den dreisten Hartz-IV-Abzocker?"
|
16. |
Ich
habe Ihnen am 01.11.2012 eine "Selbstanzeige zu Allerheiligen"
zugesandt.
Auch auf
Ihre Vermittlungsvorschläge
-
vom 26.09.2012 und
-
vom 16.10.2012
habe ich nicht reagiert.
Ich
bin durch die Rücknahme der zwei Sanktionen stärkstens irritiert ...
Hat das jetzt alles keine Bedeutung mehr?
|
LEX BOES oder nicht LEX BOES - das ist
hier die Frage!
Was soll ich dem Focus melden, was Sie
"gegen den dreisten Hartz IV-Abzocker" tun?
Mit hohem Interesse an einer schnellen
Beantwortung meiner Fragen -
und mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes
|