WER
HAT IN UNSERM STAAT DAS SAGEN ?
Vom einfachen – bzw.
"selbstverständlichen" Weg,
die Macht selbst wieder in die
Hand zu nehmen.
Wir leben in einem Staat, in
dem sich die Politiker zwar ständig auf das "Grundgesetz"
berufen, in dem die wesentlichsten Grundsätze und Fragen der
Demokratie und des Grundgesetzes aber immer mehr außer Acht
gelas-sen werden.
Entfesselte Geld- und Wirtschaftsmächte haben unsere Politik
"von oben her" im Griff. Der Schutz der Grundrechte, soziale
Innovation und alles was "von unten" kommt, wird "von oben
her" blockiert.
Wie schaffen wir es, die heillose Übermacht der Wirtschafts-
und Geld-mächte zu brechen? Wie schaffen wir es,
wirklich demokratische Struk-turen herzustellen und
Deutschland endlich so einzurichten, wie es dem Grundgesetz
entspricht?
Der Weg geht über die
Verfassung!
Unser Grundgesetz ist
keine
Verfassung! Weil es nicht
vom
Volk entschieden worden ist. Entsprechend heißt es im
letzten Artikel des Grundgesetzes:
"Dieses Grundgesetz …
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist."
(Grundgesetz, Artikel 146)
Wie wäre es, das Grundgesetz
zur Verfassung zu erheben? Die Volksabstimmung über das
Grundgesetz endlich nachzuholen – dass wir es ganz besitzen
und man es nicht mehr ignorieren kann?
Wie wäre es, dabei
mit
abzustimmen, dass ab sofort
WIR
der Souverän über alle politischen Entscheidungen –
über die Entscheidungen auf Landes- und auf Bundesebene
und
über die Verfassung – sind?
Den Regierenden wird das zunächst
nicht
schmecken. Zu sehr sind sie von sich selbst berauscht und
von den Einflüsterungen und Erpressungsmöglichkeiten der
Wirtschafts- und der Geldmonopole gesteuert und blockiert.
Doch einer Verfassungsbewegung durch das Volk können sie
sich am Ende nicht erwehren.
Wir schlagen deshalb vor, eine Volksabstimmung mit folgenden
Fragen durchzuführen:
1.) Ich stimme zu,
unser Grundgesetz nach Artikel 146 GG zur Verfassung der BRD
zu erheben.
2.) Ich stimme zu, das
Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung
zu verankern.
3.) Ich stimme zu,
dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung
entschieden werden kann.
Dies selbst-organisiert und
außerhalb der "Politik".
Da wir
das Grundgesetz selbst zur Verfassung erheben,
zerstören wir so nicht die staatliche Ordnung, über-nehmen
aber endlich
selbst
die von Beginn an zugesicherte
Rolle
des Souveräns im Staat ("Alle Staatsgewalt geht vom
Volke aus") – und können
DANACH
der Politik die Richtung weisen, die sie
DURCH
UNS erhalten soll.
Text © Ralph Boes
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