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  Wie wird durch die Sanktionen meine Würde geachtet und geschützt?

Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters

Briefwechsel mit der Behörde


 Zu den entsprechenden Akten geht es hier >>  

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Ralph Boes

Berlin, den 12.12.2014

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An das
Jobcenter Berlin-Mitte

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx,

 

ich danke ihnen für den Vorschlag der EGV – und nehme auch zur Kenntnis, dass Sie die sog. "alte Eingliederungsstrategie" (Referententätigkeit) noch weiter offen halten.

 

Mein Problem ist aber der gesetzliche Rahmen – und da vor allem die Androhung des weiteren Entzuges meiner Lebensgrundlagen, die ich für ein Mittel der Erpressung und der Nötigung zu einer Art des Verhaltens halte, die meiner Natur, meinen Lebensgrundsätzen, meiner Anschauung vom Wesen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Wesens der Arbeit [1] usf. als auch dem Grundsatz des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2GG) und dem Schutz der Menschenwürde (Art.1GG) auf heftigste widerspricht.

 

Ich möchte die Sache jetzt auf die einfachste Formel bringen:

 

In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu  schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"

- wobei ich diesmal besonders das Wort "schützen" hervorheben möchte, denn Schützen ist weit mehr als Achten und fordert im Bedrohungsfall zu direkter aktiver Hilfestellung, zur Zivilcourage und/oder zu direktem staatlichen Handeln auf.

 

Ich stelle nun die einfache Frage:

Inwiefern wird DURCH IHRE TATEN –
vor allem aber DURCH DIE gesetzlich geforderte SANKTION (!) -
meine Würde geachtet und GESCHÜTZT ?
[2]

 

Bevor wir weiter über die EGV, über ihre Ziele und unsere gegenseitigen Pflichten verhandeln, bitte ich Sie um Antwort auf diese schlichte Frage …

Denn alles, was zwischen uns verhandelt werden kann, hängt natürlich unmittelbar von der Antwort auf diese Frage ab.

 

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes


 

 

P.s.: Wenn Sie wegen dieser und aller weiteren, damit zusammenhängenden Fragen mit mir sprechen möchten, biete ich Ihnen an, mich einzuladen.


 

________________

[1] Siehe diesbezüglich meinen hier beigelegten Brief vom 06.05.2014 an Ihre Kollegin in der Rechtsabteilung. Ich beziehe mich hier besonders auf die Punkte  3.) bis 9.)

[2]  Vor dem Hintergrund der seit Okt. 2012 durchgehend gegen mich laufenden Sanktionen, die allesamt politischen Charakter haben, ist diese Frage von erheblicher Brisanz.

 

 

 
     
     
     
     
 
Jobcenter Berlin Mitte
10086 Berlin

Berlin, den 19.12.2014

S. hier >>

 

 

Sehr geehrter Herr Boes

 

 

Ihr Fax vom 12.12.2014 habe ich erhalten. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich zu den von Ihnen gestellten Fragen, die ausschließlich politischen Charakter haben, keine Stellung beziehen werde. Daher ist auch diesbezüglich ein persönliches Gespräch nicht zielführend.

 

Ich sende Ihnen daher die Eingliederungsvereinbarung letztmalig mit der Möglichkeit der Unterzeichnung bzw. Mitteilung von Anpassungswünschen, die mit § 15 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB 11) vereinbar sind.

 

Ich bitte um Rücksendung der Eingliederungsvereinbarung bis spätestens 07.01.2015.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag

 

 

 
     
     
     
     
 
Ralph Boes

Berlin, den 07.01.2015

S. hier >>

 

An das
Jobcenter Berlin-Mitte

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –

 

 

Über Ihre strikte Weigerung, auf meine Fragen einzugehen, bin ich jetzt doch sehr über-
rascht.

Ich kann sie verstehen – aber sie ist so absolut nicht akzeptabel.

Indem ich Sie fragte,

inwiefern DURCH IHRE TATEN,
vor allem aber DURCH DIE gesetzlich geforderten SANKTIONEN
meine Würde geachtet und geschützt wird,

habe ich nicht eine sachfremde und irgendwie übergehensfähige "politische" Frage an Sie gerichtet. Es handelt sich um die Frage, die die Grundlage eigentlich JEDER (gesunden) menschlichen Begegnung ist – und um die Ur-RECHTS-frage dieser Republik!

 

 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

So heißt es ja bekanntlich in unserer Verfassung.

 

Wie ich das letzte Mal das Wörtchen "schützen" hervorgehoben habe, möchte ich das diesmal mit dem Wörtchen "aller" tun: "Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe ALLER staatlichen Gewalt".

 

Im Gegensatz zur Fassung der Charta der europäischen Menschenrechte, in der es nur noch heißt:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen."

– in der also niemand mehr genannt ist, der für das Achten und Schützen verantwortlich ist (was – leider mit Absicht – die Sache zu einem bloßen Lippenbekenntnis macht), ist hier – aus bekannten guten Gründen !!! – der Verantwortliche absolut genau benannt.
ALLE
staatliche Gewalt ist in die Pflicht genommen – nicht nur ein ungenannter oder näher zu definierender Bereich.

 

 
 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx,  

 

natürlich gehören Sie als Ausführende / Vollziehende staatlicher Gewalt zu diesem "ALLER" absolut mit dazu. Weshalb die im letzten Brief gestellte Frage nicht nur eine politische, sondern die – auch rechtliche ! – Grundfrage unserer Beziehung und Ihrer Arbeit schlechthin ist. Und ich bin sicher, dass viele ihrer Kollegen, vielleicht auch Sie selbst, gerne direkt im Sinne der Achtung und es Schutzes der Menschenwürde arbeiten würden - und selbst vielfach darunter leiden, dass die Möglichkeit dazu nur eingeschränkt gegeben ist.

 

Nun hat unser Gesetzgeber es aber versäumt, ein Gesetz zu schaffen, das mit der Menschenwürde vereinbar ist. In Hartz IV ging es nicht darum, die Wandlungen der Wirtschaft und der damit verbundenen internationalen Beziehungen so zu begleiten und zu gestalten, dass bedingungslos die Menschenwürde geachtet und geschützt ist. Im Dienste der Interessen ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen ging es darum, den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu fördern. Und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen.

 

In äußerst bedenklicher Weise hat man die Bundesrepublik im Sinne eines Marktes, der nicht mehr Ausdruck einer naturgemäßen und menschlich-wohltätigen Wirtschaftordung sondern einer ausschließlich gewinn-orientierten neoliberalen Gesellschaftsoberklasse ist, vom "demokratischen und sozialen Bundesstaat", der er nach Artikel 20 GG Satz 1 sein soll, zu einer sog. "marktkonformen Demokratie" verwandelt, in der die "Markt"-vorteile Übergewicht erhalten. Der Grundsatz:

"Wenn es den Menschen gut geht, geht es auch der Wirtschaft gut",

weil "Wirtschaften" das natürlichste Interesse einer gesunden Menschheit ist, wurde durch die schon millionenfach als absolut falsch erwiesene Behauptung

"Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es auch den Menschen gut"

ersetzt.

 

Herrenrechte und Privilegienrechte sind an Stelle der verfassungsmäßigen allgemeinen Rechte getreten. Die Bundesrepublik im Sinne ihrer Gründer wird – und dies inzwischen nicht nur auf dem sozialen, sondern auf fast allen Feldern – abgeschafft. Und dieses hindert uns immer mehr daran, konfliktfrei an die Verfassung anzuknüpfen.

 

Dennoch ist die Verfassung weiterhin allgemeines und vor allem gültiges Recht. Und im Spannungsfeld der verfassungswidrigen politischen Geschehnisse mit der Verfassung und den allgemeinen Menschenrechten entstehen unsere Probleme.

 

  

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx

 

Nach Artikel 20 GG Satz 4 heißt es:

"Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand  –  wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

 

Als ein Weg, die letzten noch möglichen Schritte zu einer solchen "anderen Abhilfe" zu gehen, sind meine Aktionen auch mit Ihnen anzusehen.  ICH begreife meine Aktionen als grund-menschliche Pflicht, die selbst durch unsere Verfassung gedeckt und gefordert ist.

 

Sie haben nun zu entscheiden, wie Sie damit umgehen wollen.

Meine Würde ist durch Sie zu achten und zu schützen.
Inwiefern glauben Sie, dass Sie dies tun, wenn sie mich in der Art behandeln, wie es durch SGB II vorgesehen ist? 

Die Antwort auf diese Frage steht noch immer offen.

Und gegebenenfalls auch, dass Sie remonstrieren.

 
In Artikel 20 GG, Satz 3 heißt es:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden." 

Sie sind einerseits an das Gesetz – andererseits aber auch an das Recht gebunden. Und das Verfassungsrecht ist allen anderen Gesetzen vorgeordnet.

 

Im Sinne des § 63 BBG ist es die PFLICHT eines jeden Beamten, zu "remonstrieren" wenn er Zweifel an der Rechtsgültigkeit der ihm vorgegebenen Handlungen hat.

Er hat sogar absolut und unentbindbar die angeordnete Durchführung einer Handlung zu verweigern, wenn die Würde des Menschen durch die Anordnung verletzt wird.

Und Beamter im Sinne der Remonstrationspflicht ist haftungsrechtlich jeder, dem die Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut ist.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –
 

Nun  kann ich mir denken, welche Hürden damit zusammenhängen, den so geforderten Weg zu gehen. Und ich bitte nicht ums "Ganze".

Ich mache Ihnen ein Angebot, welches im Rahmen Ihrer Möglichkeiten liegt und mich auf meinem Weg nach Karlsruhe stützen würde:

Sie haben mir die Möglichkeit zur Mitteilung von Anpassungswünschen nach § 15 SGB II eingeräumt.

Im ersten Satz des § 15 heißt es:

"Die Agentur für Arbeit soll … die für die Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren."

Ich unterstreich diesmal das Wort "soll". Soll heißt nicht "muss".
Ich würde sie bitten, die Vereinbarung auszusetzen.

 

Da ich die Sache allerdings wieder öffentlich machen werde, bitte ich Sie, das mit ihren Vorgesetzen abzusprechen. Ansonsten bin ich zu jedem Gespräch mit Ihnen und auch mit ihren Vorgesetzen bereit.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

 

 
     
     
     
     
 
Jobcenter Berlin Mitte
10086 Berlin

Berlin, den 03.02.2015

S. hier >>

 

Sehr geehrter Herr Boes


Ihr Fax vom 07.01.2015, ergänzt durch die Ausführungen per Fax am 29.01.2015, habe ich erhalten.

Hierbei beziehen Sie sich auf mein Schreiben vom 19.12.2014 und begehren erneut die Beantwortung der Frage, inwiefern durch mein Verwaltungshandeln Ihre Würde geachtet und geschützt wird. Dabei legen Sie Wert auf die Bezugnahme zur Einhaltung des Grundgesetzes - insbesondere, dass der Schutz der Würde des Menschen Aufgabe aller staatlichen Gewalten ist.

Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens, Ihrer Schilderung nach widersprechen die Regelungen des § 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) dieser übergeordneten Rechtsnorm. Bei den Sozial-gesetzbüchern handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung.

Dass der Gesetzgeber es versäumt habe, ein Gesetz zu schaffen, dass mit der Menschenwürde vereinbar sei, ist daher als Ihre persönliche Meinung einzuordnen und basiert auf keiner objektiven Grundlage. ([1])

(...)

Die Formulierung "soll" im Wortlaut des Gesetzes bedeutet verwaltungsrechtlich, dass es nicht im Ermessen des Leistungsträgers liegt, ob eine Eingliederungsvereinbarung angeboten wird.

Lediglich in einem atypischen Fall wird Ermessen eingeräumt. Kein Leistungsbezieher ist gezwungen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Kommt ein beidseitiger Abschluss jedoch nicht zustande, soll diese durch den Träger der Grundsicherung per Verwaltungsakt erlassen werden.

Ihre Ausführungen sind nicht geeignet, vom Grundsatz der Erforderlichkeit einer Eingliederungsvereinbarung abzusehen. Da Sie durch Ihre Schreiben wiederholt deutlich machen, keine Eingliederungsvereinbarung nach den Grundsätzen des SGB II abzuschließen und Sie dieses Gesetz ablehnen, muss ich die Verhandlungen als gescheitert betrachten und Erlasse die Eingliederungsvereinbarung erneut per Verwaltungsakt.

Ich bitte außerdem um Verständnis, dass ich zukünftige Schreiben, die wiederholt nur die Darstellung Ihrer Ansicht zur rechtlichen Einordnung des SGB II zum Inhalt haben, im Sinne einer ziel- und ergebnisorientierten Arbeit als Arbeitsvermittlerin im Rechtskreis des SGB II nur zur Kenntnis nehmen werde.

Im Ihrem Fax vom 07.01.2015 teilen Sie abschließend mit, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens in stationärer Krankenhausbehandlung befunden haben.

Gemäß § 56 Abs. 1 SGB II sind Sie verpflichtet, sowohl die Arbeitsunfähigkeit als auch die voraussichtliche Dauer anzuzeigen. Es ist weiterhin erforderlich, spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, hier eine Liegebescheinigung des Krankenhauses und ggf. anschließende Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung der weiter behandelnden Ärzte.

Da mir diese Unterlagen bisher nicht vorliegen, fordere ich Sie zur umgehenden Nachholung bis spätestens 24.02.2015 auf.

Mit freundlichen Grüßen,


([1]) Nachträglich von mir, RB, gemachte Anmerkung:

Am 26.05.2015 hat das Sozialgericht in Gotha auf der Grundlage des von mir inaugurierten und in allen Prozessen wie auch in allen Widersprüchen vorgelegten Gutachtens die Sanktionen in Hartz IV für verfassungswidrig erklärt - und hat das Gesetz zur Überprüfung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.

S. - Öffentliche Mitteilung des Sozialgerichtes Gotha >>
    - Dank
>>

 
     
     
     
     
 
Jobcenter Berlin Mitte
10086 Berlin

Berlin, den 24.03.2015

S. hier >>


Anhörung zur nächsten Sanktion,
siehe hier >>
 
 
     
     
     
     
     
 
Ralph Boes

Berlin, den 20.04.2015

S. hier >>

 

An das
Jobcenter Berlin-Mitte

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxx

 

 

mit ihrem Schreiben "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" vom 24.03.2015 

wollen Sie die nächste Sanktion einleiten und geben mir – wenigstens formal – noch einmal die Möglichkeit, mich zu den Gründen meines "Fehlverhaltens" im Sinne von SGB II zu äußern.

 

Wir wissen beide, dass dies nur noch ein Schaukampf ist. 
In der Wirklichkeit ist längst beschlossen, auf meine Gründe nicht mehr einzugehen. (s. hier>>)

 

Durch meine Frage, inwiefern durch Ihr Handeln – und besonders durch die mir von Ihnen inzwischen in Massen zugefügten Sanktionen – meine Würde geachtet und geschützt wird [1], war nicht nur die Grundrechtsfrage unserer Republik, auf die Sie unbedingt verpflichtet sind (s. hier>>), sondern auch eine persönliche Frage zwischen uns beiden aufgeworfen.

 

Indem Sie sich entschieden haben, sie nicht zu beantworten (s. hier >>),
und sich letztlich mit dem Text rechtfertigen:

"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens.
Ihrer Schilderung nach widersprechen die Regelungen des § 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) dieser übergeordneten Rechtsnorm.
Bei den Sozialgesetzbüchern handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung.
Dass der Gesetzgeber es versäumt habe, ein Gesetz zu schaffen, dass mit der Menschenwürde vereinbar sei, ist daher als Ihre persönliche Meinung einzuordnen und basiert auf keiner objektiven Grundlage. " (s.
hier >>)

-- erklären Sie statt der Menschenwürde das System für heilig, definieren das System zur alleingültigen und objektiven Wirklichkeit und löschen jede Kritik am ihm, ohne sie an der echten Wirklichkeit zu prüfen, als unwesentliche "persönliche Meinung" aus,

-

unterstellen Sie, dass Hartz verfassungsgemäß sei, nur weil Bundestag und Bundesrat darüber beschieden haben, übersehen aber, dass es zur Überprüfung der Verfassungsgemäßheit von Gesetzen auch noch ein Bundesverfassungsgericht gibt und dass unsere Regierung und das Bundesverfassungsgericht schon lange in schwersten Konflikten liegen, weil unsere Regierung, vom Geld- und Wirtschaftslobbyismus durchseucht und gesteuert, sich für Verfassung und Menschenrechte schon lange nicht mehr interessiert [2]

-

und haben Sie drittens sich selbst ihrer Eigenverantwortung für ihr Tun und Denken entäußert, sich vollständig zum blinden Schergen des Systems gemacht und sich damit auf gefährliche Weise nicht nur außerhalb der Verfassung sondern außerhalb jeglichen berechtigten Menschentums gestellt.

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxx –

 

wenn Satz 1 Ihres Textes

"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens"

stimmen würde und er nicht bloß eine hohle Lügenphrase wäre (ihr Amt ist MEISTER in der Erstellung von hohlen Lügenphrasen) - dann hätten Sie die Antwort auf meine Frage direkt und ohne Umschweife aus SGB II und aus der Erläuterung des SINNES IHRER TATEN herleiten können, statt solche geistigen Nebelkerzen zu entzünden. In der Mathematik, im Recht, wie überhaupt im Denken, ist jeder Satz von den leitenden Grundsätzen her abzuleiten! Auch bei jeglicher Tätigkeit - ob ich im Krankenhaus arbeite oder bei der Bank - weiß ich immer, in wessen Dienst ich stehe. Da Sie da passen, beweisen Sie, dass in Hartz IV nicht die Menschenwürde gilt!

 

Nicht um die Menschenwürde geht es in Hartz IV, sondern darum, im Dienste der Interessen ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu fördern. Und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen. Und sie (die Sanktionen) werden angewendet, wenn der Betroffene nicht nachgibt: selbstverständlich - und so selbstgerecht wie nur möglich - bis zum Tod!

 

Wenn Sie den Niedersinn, der Hartz IV zu Grunde liegt, in sozusagen "einem Zug" genießen wollen, dann müssen Sie "Vorrang für die Anständigen" von dem damaligen Arbeitsminister Wolfgang Clement lesen, in der die Hartz-IV-Empfänger, wenn sie sich nicht bedingungslos unterwerfen und nicht - im Sinne des menschenverachtenden Systemes! - "arbeitswillig" sind, als Schmarotzer und als Parasiten bezeichnet werden.

- Vermutlich quillt dieser Niedersinn aber auch aus jeder Dienstanweisung, die Sie erhalten ...

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxx -

 

eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass die Würde des Menschen politischen Interessen oder den Interessen der Reichen, der Wirtschaft oder der Geldmärkte untergeordnet ist (wenn sie heute überhaupt noch als beachtet angesehen werden darf), eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass ihre Schergen (pardon), so lange sie bedingungslos die von oben vorgegebenen Forderungen erfüllen, belohnt und von ihrer eigenen Verantwortung für ihr Tun entbunden werden, heißt Faschismus.

 

Das Grundgesetz selbst und die Ihnen in meinem Brief vom 29.01.2015 vorgelegten Remonstrations- und Haftungsregeln schließen JEDEN FASCHISMUS radikal aus.

Hartz IV aber IST Faschismus – und zwar in Reinstform!

So sehr ist Hartz IV Faschismus,

-- dass schon der Menschenrechtsreport schier an Hartz IV verzweifelt
- dass selbst die Uno Deutschland dringend dazu aufordert, "die Menschenrechte in die Armutsbekämpfungs-programme mit einzubeziehen"
- dass ich, als ich letztens in Wien zu Hartz IV einen Vortrag hielt, eine Anzeige wegen "faschistischer Umtriebe" und des "Verlesens faschistischer Texte", in Folge auch eine volle Durchleuchtung vom dortigen Verfassungsschutz erhalten habe, bloß weil ich die sog. "Eingliederungsvereinbarung" vorgelesen und erläutert hatte …

und so sehr,

-

dass SIE in dem Moment, in dem Sie nach Ihrer persönlichen Verantwortung im System gefragt werden, bedingungslos passen MÜSSEN.

 

Wussten Sie übrigens,

-

dass die Hartz-Gesetze nicht erst 2002 bis 2005 von Peter Hartz, sondern schon 1928 von einem Gustav Hartz geschrieben wurden, einem bekennenden Faschisten und glühenden Verehrer Mussolinis, einem Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat?

-

dass Gustav Hartz als Wortführer einer Bewegung zur Zerschlagung des Weimarer Sozialsystems schon 1928 vorschlug, die Sozialversicherung à la Bismarck durch persönliches Zwangssparen zu ersetzen" [3] und "Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenzulegen"

-

und dass er schon damals die Betroffenen als "Kunden" bezeichnete?

Auch der Satz: „Sozial ist, wer Arbeit schafft“, der so dumm ist, dass man es kaum sagen kann, denn Arbeit muss nicht geschaffen sondern erledigt werden - ist frisch aus dem 3. Reich entnommen. Er stammt von Alfred Hugenberg, der kurzzeitig Wirtschaftsminister im dritten Reich war und als der bedeutendste bürgerlicher Wegbereiter des Nationalsozialismus gilt.
 


Sehr geehrte Frau Xxxxxx –

 

Bezüglich der Verfassung ist tatsächlich die Frage, welche Kräfte noch heute im Hintergrund unserer Republik wirken, das ein solches Gesetz 77 Jahre nach seiner Niederschrift durch einen Namensvetter Peter Hartz hier eingeführt werden konnte. [4]

 

Wenn Sie eine sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der durch diese Kräfte wieder etablierten Gesetzgebung haben wollen, dann müssen Sie z.B. Christoph Butterwege lesen.
 

Wenn sie eine philosophsch-wissenschaftliche Aufarbeitung auch der von Ihnen an den Tag gelegten Haltung und ihrer letztendlichen Folgen haben wollen, dann müssen Sie Hannah Arend und Ihre Analyse zur "Banalität des Bösen" studieren, in der sie das Problem der Nichtausübung individueller Verantwortung und des Kadavergehorsams am Beispiel von Joseph Eichmann beschreibt.

 

Recht und Gesetz sind immer zwei fundamental verschiedene Dinge.
Um wenigstens den Anschein des Rechtes zu erwecken, verschanzen Sie sich hinter das Bollwerk eines faschistischen, sowohl verfassungs- als auch menschenrechtswidrigen – SGB II

und entwürdigen damit nicht nur in Massen die Betroffenen, sondern vor allem auch sich selbst.

 

Damit Sie Ihre Arbeit ungestört weiter durchziehen können, wollen Sie jetzt nicht mehr mit mir sprechen.

 

Hinter jedem, auch dem amtlichen, Handeln steht aber – auf beiden Seiten – der Mensch. Und es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung für sein Tun zu entziehen.

 

Ich, auf meiner Seite, habe ich mich entschieden, mich gemäß

Artikel 20 GG, Satz 3 und 4 und Artikel 1 GG, Satz 1-3

voll und ganz – d.h. mit meiner gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand des Grundgesetzes und die in ihm geforderte Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und des Geldsystems!) unter die Menschenwürde und Menschenrechte einzusetzen.

 

Es liegt bei Ihnen zu entscheiden, welche Rolle in der Welt Sie einzunehmen gedenken.

Indem sie gewaltsam alles auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz unternehme,

töten Sie einen Menschen. 

 

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

 

__________________

[1] ... und diese Frage ist nicht nur gegenüber mir persönlich, sondern gegenüber ALLEN Hartz IV-Empfängern aufzuwerfen !!!

[2] Schlagzeile nur von gestern, dem 19.04.2015 in der WELT: In der Union wächst die Wut auf Karlsruhe

[3] Ob es damals schon einen Mann Namens Riester gab, weiß ich allerdings nicht.
     Lorbeeren hat man damals aber eher für Sieger - und nicht für Duckmäusertum verteilt

[4] Wer oder was steht z.B. hinter der Bertelsmannstiftung, der Stiftung soziale Marktwirtschaft usf?

 

 

 
     
     
     
     
 
Jobcenter Berlin Mitte
10086 Berlin

Berlin, den 07.05.2015

S. hier >>

 
 

Minderung Ihres Arbeitslosengelds II (Sanktion)


 

Sehr geehrter Herr Boes,  

 

für die Zeit vom 1. Juni 2015 bis 31. August 2015 (Minderungszeitraum) wird ein vollständiger Wegfall Ihres Arbeitslosengelds II festgestellt.

 

(...)

 

Begründung:

 

Mit der Eingliederungsvereinbarung (per Verwaltungsakt) vom 3. Februar 2015 wurde vereinbart, dass Sie Ihre selbständigen Bemühungen zur Aufnahme einer Arbeit nachweisen müssen.

 

(...)

 

Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der Vereinbarung nicht nachgekommen. (...)

 

Ihr Verhalten haben Sie wie folgt begründet:  

 

Per Fax vom 20.04.2015 erklären Sie Ihr Verhalten wiederholt mit Ihrer Kritik am System des SGB II. Die Regelungen des Gesetzes verletzen Ihrer Auffassung nach die Menschenwürde und ihre Existenz sei nur begründet durch die Verfolgung der Interessen bestimmter Wirtschaftsgruppen. Sie bezeichnen "Hartz IV" als "Faschismus".

 

Diese Gründe konnten nicht als wichtig im Sinne des SGB II anerkannt werden. Auch in den vorhandenen Unterlagen ließ sich kein wichtiger Grund erkennen.

 

(...)

                                                                                                           

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 
     
      
        
 

Nachbemerkung:

Am 26.05.2015 hat das Sozialgericht in Gotha
auf der Grundlage des von mir inaugurierten und in allen Prozessen wie auch in allen Widersprüchen immer wieder vorgelegten Gutachtens
die Sanktionen in Hartz IV für verfassungswidrig erklärt - und hat das Gesetz zur Überprüfung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.

S. - Öffentliche Mitteilung des Sozialgerichtes Gotha >>
    - Dank >>