Wie
wird durch die Sanktionen meine Würde geachtet und geschützt? Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters Briefwechsel mit der Behörde |
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An das
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx,
ich danke ihnen für den Vorschlag der EGV – und nehme auch zur Kenntnis, dass Sie die sog. "alte Eingliederungsstrategie" (Referententätigkeit) noch weiter offen halten.
Mein Problem ist aber der gesetzliche Rahmen – und da vor allem die Androhung des weiteren Entzuges meiner Lebensgrundlagen, die ich für ein Mittel der Erpressung und der Nötigung zu einer Art des Verhaltens halte, die meiner Natur, meinen Lebensgrundsätzen, meiner Anschauung vom Wesen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Wesens der Arbeit [1] usf. als auch dem Grundsatz des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2GG) und dem Schutz der Menschenwürde (Art.1GG) auf heftigste widerspricht.
Ich möchte die Sache jetzt auf die einfachste Formel bringen:
In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:
Die Würde des
Menschen ist unantastbar. - wobei ich diesmal besonders das Wort "schützen" hervorheben möchte, denn Schützen ist weit mehr als Achten und fordert im Bedrohungsfall zu direkter aktiver Hilfestellung, zur Zivilcourage und/oder zu direktem staatlichen Handeln auf.
Ich stelle nun die einfache Frage:
Inwiefern wird
DURCH IHRE TATEN –
Bevor wir weiter
über die EGV, über ihre Ziele und unsere gegenseitigen Pflichten
verhandeln, bitte ich Sie um Antwort auf diese schlichte Frage …
Mit freundlichem Gruß, Ralph Boes
P.s.: Wenn Sie wegen dieser und aller weiteren, damit zusammenhängenden Fragen mit mir sprechen möchten, biete ich Ihnen an, mich einzuladen. ________________ [1] Siehe diesbezüglich meinen hier beigelegten Brief vom 06.05.2014 an Ihre Kollegin in der Rechtsabteilung. Ich beziehe mich hier besonders auf die Punkte 3.) bis 9.) [2] Vor dem Hintergrund der seit Okt. 2012 durchgehend gegen mich laufenden Sanktionen, die allesamt politischen Charakter haben, ist diese Frage von erheblicher Brisanz.
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Anhörung zur nächsten Sanktion, siehe hier >> |
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An das
Sehr geehrte Frau Xxxxxx
mit ihrem Schreiben "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" vom 24.03.2015 wollen Sie die nächste Sanktion einleiten und geben mir – wenigstens formal – noch einmal die Möglichkeit, mich zu den Gründen meines "Fehlverhaltens" im Sinne von SGB II zu äußern.
Wir wissen beide,
dass dies nur noch ein Schaukampf ist.
Durch meine Frage, inwiefern durch Ihr Handeln – und besonders durch die mir von Ihnen inzwischen in Massen zugefügten Sanktionen – meine Würde geachtet und geschützt wird [1], war nicht nur die Grundrechtsfrage unserer Republik, auf die Sie unbedingt verpflichtet sind (s. hier>>), sondern auch eine persönliche Frage zwischen uns beiden aufgeworfen.
Indem Sie sich
entschieden haben, sie nicht zu beantworten (s.
hier >>),
"Auch im
Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des
menschlichen Zusammenlebens.
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
wenn Satz 1 Ihres Textes "Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens" stimmen würde und er nicht bloß eine hohle Lügenphrase wäre (ihr Amt ist MEISTER in der Erstellung von hohlen Lügenphrasen) - dann hätten Sie die Antwort auf meine Frage direkt und ohne Umschweife aus SGB II und aus der Erläuterung des SINNES IHRER TATEN herleiten können, statt solche geistigen Nebelkerzen zu entzünden. In der Mathematik, im Recht, wie überhaupt im Denken, ist jeder Satz von den leitenden Grundsätzen her abzuleiten! Auch bei jeglicher Tätigkeit - ob ich im Krankenhaus arbeite oder bei der Bank - weiß ich immer, in wessen Dienst ich stehe. Da Sie da passen, beweisen Sie, dass in Hartz IV nicht die Menschenwürde gilt!
Nicht um die Menschenwürde geht es in Hartz IV, sondern darum, im Dienste der Interessen ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu fördern. Und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen. Und sie (die Sanktionen) werden angewendet, wenn der Betroffene nicht nachgibt: selbstverständlich - und so selbstgerecht wie nur möglich - bis zum Tod!
Wenn Sie den Niedersinn, der Hartz IV zu Grunde liegt, in sozusagen "einem Zug" genießen wollen, dann müssen Sie "Vorrang für die Anständigen" von dem damaligen Arbeitsminister Wolfgang Clement lesen, in der die Hartz-IV-Empfänger, wenn sie sich nicht bedingungslos unterwerfen und nicht - im Sinne des menschenverachtenden Systemes! - "arbeitswillig" sind, als Schmarotzer und als Parasiten bezeichnet werden. - Vermutlich quillt dieser Niedersinn aber auch aus jeder Dienstanweisung, die Sie erhalten ...
Sehr geehrte Frau Xxxxxx -
eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass die Würde des Menschen politischen Interessen oder den Interessen der Reichen, der Wirtschaft oder der Geldmärkte untergeordnet ist (wenn sie heute überhaupt noch als beachtet angesehen werden darf), eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass ihre Schergen (pardon), so lange sie bedingungslos die von oben vorgegebenen Forderungen erfüllen, belohnt und von ihrer eigenen Verantwortung für ihr Tun entbunden werden, heißt Faschismus.
Das Grundgesetz selbst und die Ihnen in meinem Brief vom 29.01.2015 vorgelegten Remonstrations- und Haftungsregeln schließen JEDEN FASCHISMUS radikal aus. Hartz IV aber IST Faschismus – und zwar in Reinstform! So sehr ist Hartz IV Faschismus,
Wussten Sie übrigens,
Auch
der Satz: „Sozial ist, wer Arbeit schafft“, der so dumm ist, dass man es
kaum sagen kann, denn Arbeit muss nicht geschaffen sondern
erledigt werden - ist frisch aus dem 3. Reich entnommen. Er
stammt von
Alfred Hugenberg, der kurzzeitig Wirtschaftsminister im dritten Reich
war und als der bedeutendste
bürgerlicher Wegbereiter des Nationalsozialismus
gilt.
Bezüglich der Verfassung ist tatsächlich die Frage, welche Kräfte noch heute im Hintergrund unserer Republik wirken, das ein solches Gesetz 77 Jahre nach seiner Niederschrift durch einen Namensvetter Peter Hartz hier eingeführt werden konnte. [4]
Wenn Sie eine
sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der durch diese Kräfte wieder
etablierten Gesetzgebung haben wollen, dann müssen Sie z.B.
Christoph Butterwege
lesen. Wenn sie eine philosophsch-wissenschaftliche Aufarbeitung auch der von Ihnen an den Tag gelegten Haltung und ihrer letztendlichen Folgen haben wollen, dann müssen Sie Hannah Arend und Ihre Analyse zur "Banalität des Bösen" studieren, in der sie das Problem der Nichtausübung individueller Verantwortung und des Kadavergehorsams am Beispiel von Joseph Eichmann beschreibt.
Recht und Gesetz sind
immer zwei fundamental verschiedene Dinge. und entwürdigen damit nicht nur in Massen die Betroffenen, sondern vor allem auch sich selbst.
Damit Sie Ihre Arbeit ungestört weiter durchziehen können, wollen Sie jetzt nicht mehr mit mir sprechen.
Hinter jedem, auch dem amtlichen, Handeln steht aber – auf beiden Seiten – der Mensch. Und es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung für sein Tun zu entziehen.
Ich, auf meiner Seite, habe ich mich entschieden, mich gemäß Artikel 20 GG, Satz 3 und 4 und Artikel 1 GG, Satz 1-3 voll und ganz – d.h. mit meiner gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand des Grundgesetzes und die in ihm geforderte Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und des Geldsystems!) unter die Menschenwürde und Menschenrechte einzusetzen.
Es liegt bei Ihnen zu entscheiden, welche Rolle in der Welt Sie einzunehmen gedenken. Indem sie gewaltsam alles auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz unternehme, töten Sie einen Menschen.
Mit freundlichem Gruß, Ralph Boes
__________________ [1] ... und diese Frage ist nicht nur gegenüber mir persönlich, sondern gegenüber ALLEN Hartz IV-Empfängern aufzuwerfen !!! [2] Schlagzeile nur von gestern, dem 19.04.2015 in der WELT: In der Union wächst die Wut auf Karlsruhe
[3] Ob es damals schon einen Mann
Namens Riester gab, weiß ich allerdings nicht. [4] Wer oder was steht z.B. hinter der Bertelsmannstiftung, der Stiftung soziale Marktwirtschaft usf?
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Minderung Ihres Arbeitslosengelds II (Sanktion)
Sehr geehrter Herr Boes,
für die Zeit vom 1. Juni 2015 bis 31. August 2015 (Minderungszeitraum) wird ein vollständiger Wegfall Ihres Arbeitslosengelds II festgestellt.
(...)
Begründung:
Mit der Eingliederungsvereinbarung (per Verwaltungsakt) vom 3. Februar 2015 wurde vereinbart, dass Sie Ihre selbständigen Bemühungen zur Aufnahme einer Arbeit nachweisen müssen.
(...)
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der Vereinbarung nicht nachgekommen. (...)
Ihr Verhalten haben Sie wie folgt begründet:
Per Fax vom 20.04.2015 erklären Sie Ihr Verhalten wiederholt mit Ihrer Kritik am System des SGB II. Die Regelungen des Gesetzes verletzen Ihrer Auffassung nach die Menschenwürde und ihre Existenz sei nur begründet durch die Verfolgung der Interessen bestimmter Wirtschaftsgruppen. Sie bezeichnen "Hartz IV" als "Faschismus".
Diese Gründe konnten nicht als wichtig im Sinne des SGB II anerkannt werden. Auch in den vorhandenen Unterlagen ließ sich kein wichtiger Grund erkennen.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
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Nachbemerkung: Am 26.05.2015 hat
das Sozialgericht in Gotha S. - Öffentliche
Mitteilung des Sozialgerichtes Gotha
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