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Ralph Boes

10.10.2016



 

 

 

Jobcenter Berlin Mitte ...

 
 

Betrifft Ihren Brief vom 28.09.2016:
Anhörung zum Abbruch einer Maßnahme

 

 

Sehr geehrte Frau Y..... –

 

 

ich danke Ihnen für die Möglichkeit, mich zum Abbruch der Maßnahme zu äußern.

 

Am 11.07.2016 wurde mir durch eine neue EGV verordnet, mir einen Coach zu suchen.

 

Am 31.07.2016 habe ich mitgeteilt, dass ich die Suche unterlassen habe, und die Unterlassung ausführlichst begründet.

 

Statt für meine Absage sanktioniert zu werden (ich danke so sehr, wie ich staune), bin ich am 11.08.2016 einer Coaching-Maßnahme "zugewiesen" worden, ohne dass auf die Gründe meiner Unterlassung/Absage irgendwie eingegangen worden ist.

 

 

Nun: Die Gründe meiner Unterlassung/Absage gelten noch immer.
Sie verschwinden nicht, weil man sie ignoriert!

 

Die wirkliche Frage heißt daher nicht, warum ich die Maßnahme abgebrochen – sondern, warum ich sie überhaupt begonnen habe.

 

 

Da letzteres von Ihnen nicht erfragt wird – habe ich darüber zunächst zu schweigen.

 

Mit Freuden beantworte ich aber Ihre Frage, warum ich die Maßnahme nach einer Woche abgebrochen habe.

 

Ich habe das in den Punkten 2.), 3.) und 7.) meiner Absage vom 31.07.2016 schon geschrieben …

 

Ich habe die Maßnahme abgebrochen, weil

- sowohl die Zielsetzung der EGV als auch der gemachte Vorschlag zum Coaching  unangemessen sind und übersehen, dass ich vollbeschäftigt bin und einen grundsätzlich anderen Begriff vom Wesen der Arbeit habe, als er durch das Coaching verwirklicht werden soll.

S. Punkt 2.) in meiner Absage vom 31.07.2016 und die darin angefügten Dokumente und Fußnoten

- ich durch den abgelebten, nicht mehr in die Zeit passenden Arbeitsbegriff Ihres Amtes in meiner nicht egoistischen sondern gemeinwohlorientierten Tätigkeit diskriminiert werde

S. Punkt 3.) in meiner Absage vom 31.07.2016 und die darin eingefügten Teil A meiner Klage, Anlage 2, Seite 2, letzter Absatz

- ich in dem durch das SGB II gesteckten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Rahmen zu keiner Kooperation bereit bin.

S. Punkt 7.) meiner Absage vom 31.07.2016

 

Des Weiteren habe ich die Maßnahme abgebrochen, weil ihr Sinn

1. Erlangung eines Gutachtens über meine Arbeitsfähigkeiten und Hemmnisse,
2. Vorschläge, wie letztere abzubauen sind
2. (von meiner Seite: Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht
2. von Ihrer Seite: konsequente Einhaltung der Gesetze …)

durch die Woche meiner Teilnahme erfüllt – und ihre Weiterverfolgung damit unsinnig war.
 

 

Ich denke, die Punkte sind mehr als verständlich und stellen auch "wichtige Gründe" im Sinne der echten Wirklichkeit dar.

 

Dass Sie darauf nicht eingehen DÜRFEN, ist mir allerdings bekannt. [1]

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass das Übergehen und Ignorieren "wichtiger Gründe" im Sinne der echten Wirklichkeit

- der Tod des sozialen Lebens

- und der erste Schritt zur Vernichtung von Menschen

ist.

 

 

Bezüglich meines am 28.09.2016 mündlich und am 29.09.2016 schriftlich vorgebrachten Vorschlages zu einer gemeinsamen Eingabe einer Verfassungsbeschwerde würde ich mich über eine zeitnahe Rückmeldung oder über ein zeitnahes gemeinsames Gespräch sehr freuen.

 

Desgleichen über die zeitnahe Verhandlung über eine neue – in meine Lebenssituation passende – Eingliederungsvereinbarung.

 

Die jetzige scheint mir nach Erfüllung der von Ihnen genannten Ziele (!)

"Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
durch Unterstützung mit einem individuellen Einzelcoaching"

s. Verwaltungsakt vom 11.07.2016

abgelaufen.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß,

   RB

 

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[1]  Weder die echte Wirklichkeit, noch die Menschenwürde noch die Verfassung haben in Hartz IV ja die geringste Bedeutung. Und so dürfen bei Ihnen nur solche Gründe als sanktionsausschließend gelten, die innerhalb von Hartz IV als "Gründe" festgeschrieben sind.