Ralph Boes Berlin, den 15.02.2013
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx ,
ich danke Ihnen aufs herzlichste, dass Sie jetzt noch mal einen Schritt unternehmen wollen, zu sehen, ob man meine Arbeit nicht vielleicht doch noch irgendwie als „berufliche Tätigkeit“ anerkennen kann.
Mit Blick auf das vielfache bisherige Scheitern Ihres Amtes in meinem Fall und in Anlehnung an das Märchen von den sieben Geißlein kann man jetzt natürlich sagen, dass der Wolf jetzt tüchtig Kreide gefressen hat. Und GANZ falsch wird man mit diesem Urteil sicherlich nicht liegen. :-)
Nichts desto trotz ist uns so eine schöne weitere Gelegenheit der Begegnung gegeben. Und zur Auseinandersetzung um eines der wichtigsten Themen in Deutschland zur Zeit sollten wir diese Gelegenheit natürlich nutzen.
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –
mit dem Ziel, auszuwerten, in welchem Umfang „eine Anerkennung“ meiner Arbeit „als berufliche Tätigkeit möglich“ ist, fordern Sie von mir für das zurückliegende zweite Halbjahr 2012 „eine detaillierte Auflistung meiner Aktivitäten“.
Dieser Ansatz ist/wirkt zunächst recht freundlich. Da Sie die Anerkenntnis allerdings einzig davon abhängig machen dürfen, ob meine Arbeit einen ausreichenden Erwerb erbringt, ist er aber auch schwierig, weil Letzteres nicht meine vordringliche Absicht ist.
Mein Ansatz ist, dass meine Arbeit sinnvoll ist und wirklich dem Gemeinwohl dient.
Da so die Menschen fremdbestimmt werden, die Menschenrechte außer Kraft gesetzt sind und tiefstgreifend die Verfassung gebrochen wird, ist MEINE Arbeit mehr als überfällig. [1]
Da Sie aber angehalten sind, meine Arbeit einseitig auf den Erwerbsanteil hin zu bemessen, unabhängig davon, ob sie Sinn macht oder nicht, werden Sie sie nicht erfassen können. Es ist, wie wenn man das sorgenvolle Treiben einer Mutter um ihr erkranktes Kind mit Gelderwerb begründen soll.
Aus diesem Grund macht es kaum Sinn, Ihnen die Auflistung zuzusenden. Am falschen Kriterium bemessen, kann die Begutachtung nur Zeitverschwendung sei. Denn immer werden Sie sagen, dass alle meine Mühe, weil nicht um Erwerb geleistet, „unnötig“ war.
Im Sinne des wohl begründeten (!) Gelöbnisses aus meinem Brandbrief
„Ab heute
widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig
erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir
auferlegte Regeln zu befolgen …“ sollte ich die Zusendung daher eher unterlassen.
Beim letztmaligen Durch-Empfinden des hier vorgelegten Briefes kam mir aber der Gedanke, die Auflistung vielleicht dennoch vorzunehmen – einfach, damit ich mir nicht den Vorwurf machen muss, nicht ALLES getan zu haben, um Sie zu überzeugen … Warum soll ich Ihnen sagen, dass Sie scheitern, wenn ich Sie scheitern lassen kann? :-)
Sie werden so selber sehen können, dass Sie so nicht weiterkommen. Aber vielleicht unterstützen Sie / unterstützt Ihr Amt mich ja dann vor dem Gesetzgeber, dass es mit seinen Gesetzen so nicht weiter gehen kann, dass wirklich Handlungsbedarf vorliegt, die Gesetze umzuändern – anstatt mich nur zu sanktionieren …
Weil das ein durchaus neuer Gedanke bei mir ist, möchte ich das aber erst gründlich in meinen Kreisen besprechen – und teile danach meine Entscheidung mit. :-)
Mit freundlichem Gruß, Ralph Boes
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