Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
herzlichen dank für ihre „Anhörung zum möglichem Eintritt einer Sanktion“ vom 05.07.32013.
Dort schreiben Sie:
Da liegen Sie schon fast richtig!
Es ist allerdings noch wesentlich schlimmer als Sie denken:
Von einer "Behörde", in der fast jedes Wort gelogen ist, in der ein Bürger als „Kunde“, jede sanktionsbewehrte Vorladung als „Einladung“, jede Zwangsverfügung als „Vereinbarung“, jede erpresserische Zwangszuweisung als „Vermittlung“, ein Sanktionsvermittler als „Arbeitsvermittler“, unsinnige Maßnahmen als „Ausbildung“, Sklaverei als „Arbeit“, bezeichnet wird, - von einer Behörde, in der die einfachsten Regeln des Anstandes zwischen freien Menschen außer Kraft gesetzt sind - weshalb man die Mitarbeiter mit Legionen von Bewachern und allzeit bereitstehenden Polizeistaffeln beschützen muss - - von einer "Behörde", die grundsätzlich die Menschenrechte und die Verfassung mit Füssen tritt und selbst im Rahmen ihrer eigenen Gesetze und Vorgaben im größten denkbaren Maßstab trickst und betrügt (wie das in dem Spiegelartikel: „Mit allen Mitteln“ [Spiegel 26/2013, Seite 30 – 36], schönstens nachzulesen ist) – ist auch solcher Betrug nicht von der Hand zu weisen.
Dass man, nachdem eine Eingliederungsvereinbarung aus guten Gründen (!) nicht zustande gekommen ist, auf solche Weise mit mir zu verfahren sucht, ist schon ein starkes Stück. Es ist allerdings gut, die Zwangs- und Erpressungsmittel Ihrer Behörde einmal in aller Öffentlichkeit vorgeführt zu bekommen.
In meiner Seele bleibt nur ein großes Staunen über solche Entwicklung in unserer ehemals „freiheitlichen“, auf das Grundgesetz gebauten Republik ...
mit freundlichem Gruß,
[1]
„Ich spreche jede Arbeit heilig, die
aus einem inneren ernsten Anliegen eines menschen folg – unabhängig
davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht und unabhängig
davon, ob sie einen Erwerb ermöglicht oder nicht“ [2] Eine Einladung ist etwas freies – eine sanktionsbewehrte „Einladung“ ist sachgemäß als Vorladung als zu bezeichnen
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