Grundrechte-Brandbrief.de

Zu den Prozessakten

 

 

 

Ralph Boes

16.09.2016


 

 

 

An das Sozialgericht Berlin
 
 
 
Betr.: AZ: S 134 AS 16485/14
         Ihren Brief vom
22.08.2016

Zurück zu Facebook

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. ... 

 

 

herzlichen Dank für Ihre Korrektur.

 

Dass Sie die Klage trotz meiner Ausführungen vom 08.08.2016 für unbegründet halten, ist allerdings erstaunlich, denn meine Würde und meine Freiheit sind durch die waltenden Verhältnisse auch weiterhin weitestgehend außer Kraft gesetzt und ich werde durch die Verhältnisse auch weiterhin auf Schärfste diskriminiert.

 

Unter diesem Gesichtspunkt übersende ich Ihnen auch noch meine Auffassung zur Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes, wie sie, als Schlussstein meiner Argumentation gewissermaßen (!), allen meinen folgenden Klagen beigefügt ist.
Weil sie die Sache auf eine höhere Ebene hebt, bitte ich Sie, diese Auseinandersetzung als weiteren vollgültigen Teil meiner Klage anzusehen und fordere Sie auf, auch sie in ihre Urteilsbegründung mit einzubeziehen.

S. Anlage 1

 

Des Weiteren sende ich Ihnen meine Abhandlung zu Wesen und Bedeutung der Einkaufsgutscheine, d.i.: zum Schlussstein der in Ihren Kreisen gepflogenen Argumentationsreihe, aus der ebenfalls zu ersehen ist, dass das System dem Grundsatz der Achtung und des Schutzes der Würde des Menschen NICHT entspricht.

S. Anlage 2

 

Zur Orientierung über das GANZE meiner Klage möchte ich noch einmal auf meinen Brandbrief  hinweisen, in dem beschrieben ist, wie ein ehemalig berechtigtes Sozialsystem durch die Änderung der Arbeits- und Produktionsbedingungen nicht mehr in die Welt passt und dadurch zu Unrecht geworden ist.

S. Anlage 3

 
 

-----

 

Kann sein, dass das alles, wie schon so vieles von mir Vorgetragene, nicht interessiert, weil es in den Rahmen des Gesetzes, welches derzeit gilt, nicht passt. Von Jobcenter und Gericht wird ja immer wieder behauptet, dass ich "keine objektiven" – oder sogar "keine"  Gründe für mein Handeln und meine Klagen angäbe …

 

Es scheint mir dabei allerdings immer übersehen zu werden, dass bei einer Normenkontrollklage ANDERE Verhältnisse als bei einer "normalen" Klage gelten. Die Gründe, auf die in einer Normenkontrollklage verwiesen wird, können ihrer Natur nach NICHT INNERHALB der gesetzlichen Vorgaben liegen, wie das bei anderen Klagen vielleicht angemessen ist.

"Objektiv" sind da nicht die Gründe, die innerhalb des SGB II gelten -
sondern die, die in der Wirklichkeit gelten – unabhängig von jedem von Menschen und Interessengruppen eingerichteten "Gesetz".

 

Die Verkennung des Bezugsrahmens meiner Klage scheint mir die hauptsächliche Ursache all der bisher geäußerten Ablehnungen zu sein.

 

Angesichts des Ernstes der Sache und der Tatsache, dass ich auf dem Felde der Justiz und der Gerichte LERNENDER bin, werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich mir die SCHULE der Begegnung und des Gesprächs mit Ihnen nicht nehmen lassen möchte.

 

Aus diesem Grunde möchte ich hiermit auch noch den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß,

      Ralph Boes