An das
Jobcenter Berlin-Mitte
Sehr geehrte Frau
Xxxxx
hiermit möchte ich
entschiedenen Widerspruch gegen die am
06.02.2015 über mich verhängte Sanktion einlegen.
Im Sinne des
Sanktionsbescheides stimmt es zwar, dass ich für die Kalendermonate
September bis November 2014 keine Bewerbungsbemühungen vorgelegt habe.
Wenn allerdings in
demselben Schreiben behauptet wird,
dass ich "trotz
Aufforderung keine Gründe angegeben (habe), die mein Verhalten
erklären und als wichtige Gründe im Sinne des SGB II anerkannt werden
können", so ist das äußerlich besehen zwar "richtig" – stellt aber
trotzdem nichts als eine Riesen-Lüge dar.
Richtig ist die
Behauptung in sofern, als SGB II verfassungswidrig ist und
dementsprechend natürlich alle meine Handlungen, die
sich genau dagegen richten, "im Sinne des SGB II nicht
anerkannt werden können".
Eine Lüge
stellt sie dar, insofern sie behauptet, dass ich "trotz Aufforderung
keine Gründe für mein Verhalten angegeben" hätte.
Und erst recht
stellt sie eine Lüge dar, als sie unterstellt, dass MEINE
Gründe nicht gelten.
Es ist eine der
abgründigsten Techniken des Irrsinns und eines jeden Unrechtssystems,
den Bezugsrahmen so zu setzen, dass jede Lüge als "richtig" erscheinen
kann.
Indem Frau Yyyyyy
behauptet, dass ich "trotz Aufforderung keine Gründe angegeben" habe,
einfach, weil die von mir angegebenen Gründe nach ihrer Auffassung
nicht gelten (dürfen), wird alles einfach ausgelöscht, was ihr im
Sinne ihrer persönlichen ideologischen Ausrichtung und der
ideologischen Ausrichtung ihres Amtes nicht passt.
Es wird
ausgelöscht:
mein Brief vom
19.01.2015,
in dem ich vier sanktionsaussetzende Gründe vorgebracht
habe.
Vor allem aber
wird ausgelöscht die gesamte Korrespondenz mit Frau L., das sind:
mein
Brief vom
12.12.2014, Frau Yyyyyy's Antwort vom
19.12.2014,
mein Brief vom
07.01.2015 und Frau Yyyyyy`s Antwort vom
03.02.2015
in der ich sie
gefragt habe, inwiefern, im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetzes,
durch ihre Taten und durch die gesetzlich geforderte Sanktionen meine
Würde geachtet und geschützt wird, in der ich mit ihr um die Anbindung
ihrer Taten und das Taten des gesamten Amtes an die Menschenrechte und
an das Grundgesetz gerungen habe.
Sehr geehrte Frau
Xxxxxx,
hinter jedem, auch
dem amtlichen, Handeln steht – auf beiden Seiten – der Mensch.
Es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung
für sein Tun zu entziehen.
Ich, auf meiner
Seite, habe ich mich entschieden, mich voll und ganz – d.h. mit meiner
gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand
des Grundgesetzes und die in ihm
s.
Artikel 20 GG, Satz
3 und Artikel 1 GG, Satz 1-3
geforderte
Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und
des Geldsystems!) unter die Menschenrechte einzusetzen.
Es liegt bei Ihnen
zu entscheiden, welche Rolle in der Welt SIE einzunehmen gedenken.
Indem sie alles
auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer
Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz
unternehme,
töten Sie einen
Menschen.
Mit freundlichem
Gruß,
Ralph Boes
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