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"Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Für viele mag dieser Satz vielleicht nur noch wie ein Sandkorn erscheinen, welches längst unter dem Druck der Ereignisse abgeschliffen und in den Sedimentschichten schier unübersehbarer Anzahlen weiterer politischer Entscheidungen und Gesetze untergegangen ist – und man wird leicht als weltfremd, ja fast schon als Phantast betrachtet, wenn man die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen noch am Maßstab eines solchen Satzes misst. Wir können ihn aber nicht umgehen. Gehoben als tiefe Lehre aus den unglaublichen Verbrechen des Dritten Reichs, befestigt als Willensentscheid und Verpflichtung, die unbedingt eingehalten werden müssen, ist er der Grundstein unserer Republik. So sehr ist er der Grundstein, dass eines Tages die Historiker, wenn sie rückschauend die Bundesrepublik betrachten, sagen werden: "Nicht ein König oder Kaiser, wie durch über 1000 Jahre davor, nicht ein Diktator wie danach, sollte der Bundesrepublik Deutschland ihren inneren Traggrund und ihre innere Rechtfertigung geben, sondern der gemeinsame Wille des Volkes und seines Rechtswesens, die Würde des Menschen unbedingt zu achten und zu schützen." Und selbstverständlich werden diese Historiker Aufstieg, Entfaltung – und gegebenenfalls das Scheitern dieser Republik an diesem, von der Bundesrepublik sich selbst gestellten, Ideale messen.
(II) Sehr geehrter Bundespräsident, Herr Gauck,
sehr geehrte Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Schneider, ich schreibe, um öffentlich meine persönlichen Konsequenzen aus einem Missstand zu ziehen, der schon seit Jahren in unserem Lande waltet: Wir haben dieses Grundgesetz als den Grundstein unserer Republik, und dennoch hat sich ein Umgang mit den Bürgern eingestellt, der keineswegs dem Grundgesetz entspricht: Ich spreche von Hartz IV! Zunächst ist Hartz IV natürlich nichts weiter als der gut gemeinte staatliche Versuch, Menschen, die aus der Erwerbsarbeit herausgefallen sind, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben zu gewähren. Der Versuch ist ehrenhaft und entspricht durchaus dem Auftrag der Verfassung. Man könnte sie ja auch auf der Straße liegen lassen. Nicht weniger ehrenhaft – und für den ersten Blick verständlich – ist, dass man im Hinblick auf die erwünschte, vom Arbeitslosen zu leistende "Selbsthilfe" nach quasi therapeutischen Grundsätzen verfährt: einerseits "so viel Hilfe wie nötig", andererseits dabei aber "so wenig Hilfe wie möglich" zu gewähren. Und es zwingt dem Betrachter direkt Hochachtung ab, zu sehen, welch große Summe Geldes man, neben der Lebensgrundsicherung der Arbeitslosen, gut gemeint in sogenannte "Aktivierungs-" und "Qualifizierungsmaßnahmen" fließen lässt. So titanisch die Anstrengung, so wenig wird sie allerdings positiv wirken, denn der Versuch zur aktivierenden Selbsthilfe ist in der heutigen Zeit schon vom Grund her falsch gedacht. Problem ist, dass nicht die Arbeitslosen sondern die gewandelten Produktionsbedingungen die vornehmliche Ursache heutiger Arbeitslosigkeit sind! In den 1970er, vielleicht auch noch in den frühen 1980er Jahren mögen die Gründe für Arbeitslosigkeit noch andere gewesen sein. Sie waren eher beim Individuum zu suchen, denn in der alten Bundesrepublik wurden Mitarbeiter auf allen Arbeitsfeldern dringend gesucht. Hätte man damals den Arbeitslosen die Chance gegeben, sich umzuschulen oder weiterzubilden, wie es heute angeboten wird, hätte ihnen mittels persönlicher Unterstützungsmaßnahmen geholfen, sich wieder voll ins Leben zu stellen, statt sie in einem damals stabilen Hilfssystem nur endzulagern, dann hätte das vermutlich viel gebracht. Denn der Schritt hinaus aus der Arbeitslosigkeit wäre der Schritt hinein in ein vibrierendes, sinnvolles – und in der Regel auch gut bezahltes (!) Arbeitsleben gewesen.
(III) Wie anders ist das aber heute! Der Arbeitsmarkt ist mehr als gesättigt. Die heutigen Arbeitslosen sind im allgemeinen nicht menschliche Problemfälle, die ausgeschieden sind, weil sie selbst in irgendeiner Weise Einschränkungen haben und entsprechend therapiert werden müssten. Zum Größtteil sind sie durch die Produktionskraft der Maschinen von der Arbeit freigestellt. Die Regale sind gefüllt und eine Vielfalt an Waren ist vorhanden, die alles je Dagewesene in unverschämtem Maße übersteigt – ohne dass die menschliche Arbeitskraft noch wie ehedem gebraucht wird: das ist das Problem. Wir handeln zeitverschoben – behandeln heute eine Krankheit von gestern (die wir gestern allerdings nicht behandelt haben), während wir die Krankheit von heute noch nicht sehen. Wie ein Arzt, der einen Patienten auf Lungenkrankheit hin behandelt, während in Wahrheit die Luft zum Atmen fehlt, therapieren wir die Arbeitslosen mit Instrumenten, die längst nicht mehr passen und dadurch (!) Folterinstrumente sind.
(IV) Nicht die Menschen müssen therapiert, sondern die Verhältnisse müssen weiterentwickelt werden. Wenn alle Energie darauf verwendet wird, die Arbeit sich selbst verrichten zu lassen und die Menschen aus der Arbeit zu befreien – und Industrie und Wirtschaft verfolgen schon in ihrer Produktion, erst recht aber mit den Produkten, die sie dem Kunden liefern, genau dieses Ziel und repräsentieren damit schon längst die Gegenrichtung zur gegenwärtig gültigen politischen Vollbeschäftigungsdoktrin –, dann müssen die Menschen ein Einkommen erhalten, welches sie unabhängig vom sog. "Arbeitsmarkt" macht und ihnen die Freiheit nicht als notdürftige "Arbeitslosigkeit", sondern als echte Freistellung gibt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine Lösung des Problems, ein Einkommen für jeden, sowohl für den Nicht-Erwerbstätigen als auch für den Erwerbstätigen, welches ihnen allen unabhängig von den Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft die Freiheit für eine eigene Lebensgestaltung – und mehr noch: für eigene Initiativen schenkt. Durch die allgemeinen Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft ergibt sich die Notwendigkeit zu einem bedingungslosen Grundeinkommen an allen Orten – nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Die Befürchtungen, die sich an einen solchen Vorschlag knüpfen, sind vielfältig entkräftet [1], die Vorteile für Menschen, Wirtschaft und Kulturentwicklung sind umfassend dargestellt, und Ideen, wie es einzurichten ist, von vielen Seiten vorgelegt. Statt aber über eine solche Lösung des Problems nachzudenken, pressen wir die Freigestellten gewaltsam in einen Arbeitsmarkt zurück, der sie längst ausgestoßen hat, weil er sie längst schon nicht mehr braucht. Wir lassen sie nicht zur Besinnung kommen, bestrafen ihren gesunden Unmut, sich nur noch von einer Sackgasse in die andere getrieben zu sehen – und dann wundern wir uns, dass sich sowohl in der Welt der Arbeitslosigkeit, als auch in der Welt des so künstlich geschaffenen und immer mehr aufquellenden Niedrigstlohnsektors strukturelle und menschliche Verhältnisse ausbilden, die jeglicher Beschreibung spotten.
(V) Die Würde des Menschen ist unantastbar? Durch die strukturelle Fehlbehandlung treten ganz andere Tatsachen als die grundgesetzlich garantierten in unserer Gesellschaft auf. Zuerst ist die "Würde des Menschen" selbst zu nennen: Es ist kein Geheimnis, dass, nachdem das Modell der aktivierenden Selbsthilfe auf allen Ebenen gescheitert ist, der Großteil aller Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Hartz IV heute nur noch den Sinn hat, die Betroffenen zu kontrollieren! Versorgt mit einem weitestgehend unzureichenden Einkommen [2], aber doch gesund und arbeitsfähig, besteht die Gefahr, dass sie "schwarz" arbeiten gehen. Damit der verbleibende Teil der Erwerbstätigen dadurch nicht ebenfalls in die Arbeitslosigkeit gerissen und das Staatseinkommen abgegraben wird, müssen die Menschen künstlich beschäftigt werden. Und nicht nur künstlich, sondern auch sinnlos, denn es darf die ihnen verordnete Arbeit den übrig gebliebenen Arbeitsmarkt nicht unterlaufen.
(VI) Menschen mit Arbeit zu beschäftigen, die sinnlos ist, setzt die Menschenwürde außer Kraft – und sie zu bedrohen mit Hunger und mit Obdachlosigkeit, wenn sie dem Zwang zum Unsinn nicht Folge leisten, erst recht. Scharf formuliert, haben wir in Hartz IV das erste Sklavenheer der Weltgeschichte, welches gezwungen ist, sinnlose Arbeit zu leisten. [3] Und in den Sanktionierungen mit Hunger und Obdachlosigkeit haben wir ein Zuchtmittel, welches jede noch so berechtigt erscheinende Hilfsmaßnahme des Staates zum existenzbedrohenden Zwangsmittel macht. [4] Ich möchte nur die Paragraphen nennen, die durch die gegenwärtige Praxis außer Kraft gesetzt sind:
weiter
Nicht "außer Kraft gesetzt", sondern einfach nicht beachtet wird
der fordert, dass bei vom Grundgesetz abweichenden Regelungen der entsprechende Artikel des Grundgesetzes genannt und die Abweichung begründet werden muss, wobei in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. [11] Schon allein, weil dieser Artikel nicht beachtet wird, sind größte Teile des SGB II, vor allem die darin enthaltenen Sanktionsmaßnamen (§ 31), als nicht gültig anzusehen. Mehr als ein Drittel der 19 Menschenrechtsartikel des GG sind damit außer Kraft gesetzt! Zu den damit systematisch praktizierten Menschenrechtsverletzungen gehört auf entscheidende Weise mit hinzu, in welchen Tönen man in großen Teilen von Presse und Politik über den Hartz IVler spricht. Wenn öffentlich das Bild gezeichnet wird, er sei ein ungepflegtes [12], unzuverlässiges und faules Subjekt, das nur mit Sanktionen bewegt und kontrolliert werden kann, wenn behauptet wird: "Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie" [13] und weiter, man dürfe dem Hartz IVler kein Geld für seine Kinder geben, weil er es nur missverwendet [14], dann beschreibt man nur die dunklen Schatten der Verhältnisse, die man selbst erst durch das entwürdigende Hartz IV-System ins soziale Leben gepfahlt hat. Bezogen auf die realen Menschen, die Hartz IV beziehen, ist das allerdings Volksverhetzung [15] und sollte von Seiten des Staates (!) geahndet werden.
(VII) Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.
Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte
deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die
Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren. Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Ich spreche
jede
Arbeit heilig, die aus
einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt! [16] Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf, - alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII - und den Artikeln 1, 2, 3, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen. Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann. Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungsrecht nicht gewährleistet werden kann. Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!
Sehr geehrte Angeschriebene - ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden
für ein Umdenken und Umsteuern auf sozialem Felde sind. So möchte ich
den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als
auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir
verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer,
Manager, Banker, Staatsbeamte,
Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler,
Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern.
Denn dass Lösungsansätze, die da sind
[17], auch aufgegriffen
werden können, darauf kommt es vor allen
Dingen an.
Jetzt sind Sie gefordert!
Für diesen Text gilt:
, s.
Creative
Commons Licence
[2] Selbst Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, gibt inzwischen zu, dass die Höhe von Hartz IV menschenunwürdig ist:. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,759797,00.html [3] Wir haben mit Hartz IV nicht nur das erste Sklavenheer der Weltgeschichte, welches gezwungen wird, sinnlose Arbeit zu leisten – sondern welches den Sklavenhalter auch noch Geld kostet. [4] Bedrohung mit Hunger und Obdachlosigkeit (vgl. § 31 SGB II) ist härter als Bedrohung mit Gefängnis: Gefängnis ist würdiger durchzustehen – es sei denn, dass man dort gefoltert wird. [5] Art. 1 GG (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [6] Art. 2 GG (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. [6b] Art. 3 GG: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [7] Art. 11 GG (1): Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Dieser Satz wird allerdings eingeschränkt durch: (2) Dieses Recht darf nur(…) für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden. Wenn nach Satz (2) keine besonderen Lasten für die Allgemeinheit entstehen, dürfte auch das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht eingeschränkt werden! – Bei bedingungslosem Grundeinkommen hätte allerdings jeder eine ausreichende Lebensgrundlage und der Passus könnte ganz entfallen. [8] Art. 12 GG (1): Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (…) (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Die Definition für Zwangsarbeit lautet nach Wikipedia: Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels, gegen seinen Willen, gezwungen wird. Da die Ablehnung eines Arbeits-, Fortbildungs- oder sinnfreien Beschäftigungsangebotes vom Jobcenter mit einer Streichung des Lebensunterhaltes sanktioniert wird, liegt in den meisten Fällen Zwangsarbeit vor. [9] Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird heute von den Jobcentern systematisch missachtet. Unangemeldete Kontrollen und Sanktionen, wenn man nicht bedingungslos kooperiert, sind Alltag in Hartz IV. [10] Art. 6 GG (1): Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (…) (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Ich erwähne den Artikel, weil die natürliche Hilfsbereitschaft in Familien in der Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften in Hartz IV nicht geschützt oder gefördert, sondern zu einer Zwangshilfspflicht umgedeutet und staatlicherseits durch massive Kürzung der Hilfeleistung ausgebeutet wird. Familien werden in existenzielle Nöte getrieben, die sie nicht selten auseinander brechen lassen. Auch Familienarbeit wird nicht unterstützt, sondern sanktioniert. Sie gilt als ehrenamtlich und ist Hartz IVlern damit im Wesentlichen untersagt. Wird ein Mitglied der Familie sanktioniert, trifft die Kürzung zudem die ganze Familie, was nichts anderes als Sippenhaft bedeutet. In Not geratenen Eltern werden die Kinder weggenommen, statt dass man die Familie stützt. Kindergeld und Alimente werden überdies nur in weit unzureichender Höhe akzeptiert und vom Einkommen der Eltern abgezogen. [11] Art.19 GG (1): Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. [13] so Philipp Missfelder, Vorsitzender der CDU/CSU-Nachwuchsorganisation Junge Union, im Februar 2009. [14] Die gesamte Gesetzgebung für Eltern und Kinder geht von dieser Auffassung aus. Frank Steffel (CDU), MdB, schlägt sogar vor, Eltern, die den "Bildungsgutschein" nicht beantragt haben, zu sanktionieren: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13226288/Bildungsgutscheine-lassen-sich-nicht-versaufen.html [15] Den Tatbestand der Volksverhetzung definiert § 130 Abs. 1 StGB: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. [16] Es ist beides wichtig: die volkswirtschaftlich unmittelbar bedeutsame Arbeit (wie eben das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen), die daher auch unmittelbar bezahlt werden kann - und die volkswirtschaftlich nur mittelbar bedeutsame Arbeit (wie z.B. jede Form der Familienarbeit, der Nachbarschaftshilfe, des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements, der Kulturarbeit, aber auch der Ausbildung, des Studiums, der Psychotherapie), deren wohltätige Wirkungen dem Volk oft erst später und auf Umwegen zu Gute kommen können. In letzterer haben wir in Wahrheit die Basis des Wohlergehens und der gesamten gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung eines Volkes. Sie zu ächten, sie dem Freigestellten zu verbieten, wie das heute in Hartz IV geschieht, ist Dummheit! Durch die von Herzen kommende Hingabe, in der sie geleistet wird, und durch die dadurch entstehende hohe Kompetenz, ist sie als doppelt wertvoll anzusehen! Wer sie nicht fördert und stattdessen die Menschen in künstliche Beschäftigungen und unwürdige Niedriglohnarbeiten zwingt – auch die jetzt entstehende "Bürgerarbeit" ist nichts anderes - der sollte Landesblindengeld beantragen aber nicht "Arbeitsministerin" sein. [17] Durch das bedingungslose Grundeinkommen z.B. kann der ganze Problemkomplex aus einem Punkt heraus gelöst werden.
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