Ralph Boes Berlin, den 16.04.2013
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx ,
hiermit möchte ich den für die Weiterbehandlung im Gericht notwendigen Widerspruch gegen die am 22.03.2013 über mich verhängte Sanktion einreichen.
Dass die in meinen Briefen vom 15.02.2013 und vom 10.03.2013 genannten Gründe nicht ausreichen, um mich im Sinne des SGB II sanktionsfrei zu stellen, ist mir bewusst. Innerhalb des SGB-II–Systemes können Sie nicht anders, als mich zu sanktionieren.
Ich möchte Sie allerdings daran erinnern, dass Sie mit mir zusammen Bürger der Bundesrepublik Deutschland – und als Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst auf das Grundgesetz verpflichtet sind.
Hartz IV ist in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit (s. Anlage 1 und meinen Brandbrief) und die Sanktionen sind eine unmenschliche, blinde Unterwerfung fordernde oder in die Vernichtung führende Barbarei.
Indem Sie/Ihre Behörde auf die von mir so
vielfältig geäußerten politischen, menschenrechtlichen und
verfassungsrechtlichen Bedenken nicht eingehen und mich statt dessen nach
Schema 0-8-15 sanktionieren, tragen die Sanktionen politischen
Charakter.
Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. Brandbrief und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sind. Denn es ist ja die Frage, zu welchem Ziel sie im Sinne Ihres Gesetzes führen sollen (Annäherung an den sog. "Arbeitsmark") – und zu welchem Ziel sie demgegenüber, bei meiner Art, sie aufzufassen (!), sicher führen werden ...
Seit dem 01.04.2013 bin ich am hungern, weil ich auch die vom Gesetzgeber getroffenen Ersatzregelungen für nicht menschenwürdig und für verfassungswidrig halte, s. Anlage 3.
Mit dem Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung meines Falles und meiner Arbeit können Sie remonstrieren und die Sanktionen zurückziehen. Sie können sie aber auch vollstrecken, wie bisher. Auf jeden Fall werden Sie einen Präzedenzfall schaffen.
Mit freundlichem Gruß, Ralph Boes
Weitere Literatur:
Norbert Wiersbin:
Wolfgang Neskovic (ehem. Bundesrichter) und Isabell Erdem:
Die Uno fordert Deutschland dringend dazu auf,
"die Menschenrechte in die Armutsbekämpfungsprogramme mit einzubeziehen":
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