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Die Hammer-Attacke im Jobcenter Dietzenbach
Kommentar zum Vorgang und zu den eigentlichen Konsequenzen
"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben. Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse. Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...
Nun, die Sache ist zwiespältig:
Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist. Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden. (S. z.B. hier >>) Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.
Nun, etwas, das
BILDHAFT
richtig ist, ist es noch längst nicht
in der äußeren Realität ...
[1]
Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
Unter
"3. Handlungsauftrag an die
Leistungsträger bzw. die Jobcenter"
steht dort z.B.: In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf. Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen. Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...) Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig.
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…) Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...) [Alle Sperrungen von mir, RB]
Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
Wir haben es hier mit Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich – und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen zur Entfaltung kommen kann –
prinzipiell
geächtet
gehören, ist das eine.
Jeder Mensch – sowohl wir selbst (was uns vielfach noch verboten ist) als aber auch der Staatsbedienstete und Beamte – muss das Recht bekommen, DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes tätig zu sein und sein Handeln DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes zu begründen - und darf nicht, wie das heute massiv der Fall ist, von dazwischen geschalteten "Gesetzen" und "Verwaltungsvorschriften" GEHINDERT sein.
Dass unsere Gesetze und Verwaltungsvorschriften DEM NOCH NICHT entsprechen, dass sie noch weitestgehend vom Grundgesetz ABGESCHOTTET sind, ist eine Folge des Einwirkens der nach dem Krieg übrig gebliebenen "Experten" in der Gesetzgebung, den Verwaltungen und den Gerichten. Selbst wenn sie dem Grundgesetz POSITIV gegenüber empfunden hätten - was selten der Fall war - hätten sie noch nicht die Kraft gehabt, das Rechts- und Verwaltungssystem dem Grundgesetz entsprechend auszugestalten.
DIESE Aufgabe obliegt
jetzt UNS!
Berlin, den
08.09.2016
------ P.s.: Interessante Meldung aus der Region Dietzenbach/Offenbach:
Verbale Auseinandersetzungen als Normalzustand
___________________ ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur
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